Widersprüchliche US-Gesetzgebungspläne zum Urheberrecht

Im aktuellen Bericht zur "Nach-Napster-Gesellschaft" konstatiert das Digital Media Project eine Reihe verbraucherfreundlicher Gesetzesvorschläge, aber auch mehrere restriktive Vorlagen.

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Von
  • Monika Ermert

Wohin der US-Gesetzgeber im Kampf um das Urheberrecht in der digitalen Welt gehen wird, ist ungewiss. Das Berkman Center for Internet and Society und die Gartner Group schreiben im aktuellen Bericht des Digital Media Project zur "Nach-Napster-Gesellschaft", dass einerseits eine Reihe verbraucherfreundlicher Gesetzesvorschläge auf dem Tisch liegen, die "das Fair-Use-Prinzip auch für Nutzer digitaler Medien entscheidend schützen würden". Zur gleichen Zeit debattiert der Kongress aber auch mehrere Gesetze, die etwa Hardwarehersteller verpflichten sollen, technologische Schutzmaßnahmen einzubauen, um digitales Kopieren zu verhindern, gleich, ob ein Anspruch auf eine Kopie zu privaten oder Lehrzwecken (Fair Use) besteht.

Besonders der vorerst auf Eis gelegte INDUCE Act (Inducing Infringement of Copyrights Act), der Technologieprovider für den möglichen Missbrauch durch Raubkopierer zur Verantwortung ziehen will, ist den Forschern des Digital Media Project ein Dorn im Auge. Das Gesetz habe durch die Bestätigung des Urteils im Fall Unterhaltungsindustrie gegen Grokster durch das Berufungsgericht nun wieder Auftrieb erhalten. Weitere Gesetze, die die Balance im Urheberrecht weiter zugunsten der Rechteverwerter verschieben würden, sind der Piracy Deterrence and Education Act of 2004 (HR 4077), der Family Entertainment and Copyright Act of 2004 (S.3021), in dem verschiedene Gesetze zu Urheberrechtsverstößen zusammengefasst werden sollen, und der Protecting Intellectual Rights Against Theft and Expropriation Act of 2004 (PIRATE Act, S.2237).

Der Piracy Deterrence Act würde dem US-Justizministerium das Recht geben, über die verschiedenen Internet Service Provider an mutmaßliche Tauschbörsenteilnehmer heranzutreten und diese zu verwarnen. Zudem sieht er strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen gegen diejenigen vor, die technische Mittel verfügbar machen, die illegale Kopien im großen Stil ermöglichen. Der PIRATE Act würde ebenfalls dem Justizministerium mehr Macht im Kampf ums Urheberecht geben: Die Behörde soll laut PIRATE selbst zivilrechtlich gegen P2P-Filesharer vorgehen.

Auf der Seite der eher verbraucherfreundlichen Gesetzesvorschläge verbucht das Berkman Center hauptsächlich den Digital Media Consumer's Rights Act (DMCRA, HR 107) und den Benefit Authors without Limiting Advancement or Net Consumer Expectations Act of 2003 (BALANCE Act, HR 1066). Der DMCRA soll die Im Digital Millenium Copyright Act (DMCA) festgeschriebenen Verbote, DRM-Technologien auszuschalten, für den Fall legalisieren, dass der Anwender lediglich berechtigte Nutzungsansprüche verfolgt. Nur dann, wenn die Umgehung dazu dienen soll, illegale Kopien zu machen, macht er sich strafbar.

In dieselbe Richtung zielt auch der BALANCE Act, der übrigens vertragliche Regelungen verbieten würde, die Fair-Use-Ansprüche ausschließen sollen. Solche vertraglichen Regelungen würden mehr und mehr von Rechteverwertern eingesetzt, um jegliche Schrankenregelungen im Urheberrecht außer Kraft zu setzen, heißt es in dem Bericht. Von einer schleichenden "Privatisierung" und "Aushöhlung" des klassischen Urheberrechts hatte bei der zweitägigen Berliner Konferenz zum Digital Rights Management kürzlich auch der Bonner Jurist Stefan Bechtold gesprochen.

Während das Berkman Center in seinem Bericht die Spannung zwischen Rechteinhabern, Technologieprovidern und Verbrauchern in der digitalen Welt weiter wachsen sieht, ist nicht absehbar, ob sich die Verbraucherschützer oder die der Rechteindustrie nahestehenden Kräfte in der Politik durchsetzen. Viel werde auch von der internationalen Entwicklung abhängen, zu der man einen eigenen Ausblick präsentiert. In den vergangenen Jahren habe vor allem die Rechteindustrie von internationalen Harmonisierungen profitiert, warnen die Forscher. Allerdings sei die Debatte von Best-Practice-Modellen inzwischen auch auf der Agenda und noch hätten nationale Gesetzgeber Spielräume, auch wenn sie diese leider nicht immer nutzen. Initiativen wie die diskutierte Aufnahme von entwicklungspolitischen Zielsetzungen bei der World Intellectual Property Organisation sind immerhin ein Beleg für die anstehenden Debatten. (Monika Ermert) / (anw)