Bundesverfassungsgericht kippt Studiengebührenverbot

Die Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes, die die Länder auf den Grundsatz der Gebührenfreiheit des Studiums und zur Bildung verfasster Studierendenschaften an den Hochschulen verpflichten, sind nichtig.

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Von
  • Angela Meyer

Die Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes, die die Länder auf den Grundsatz der Gebührenfreiheit des Studiums und zur Bildung verfasster Studierendenschaften an den Hochschulen verpflichten, sind nichtig. Dem Bundesgesetzgeber fehlt hierfür das Gesetzgebungsrecht, entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.

Mit dem lange mit Spannung erwarteten Urteil ist einer der Streitpunkte um die Zuständigkeiten für Bildungsfragen zwischen Bund und Ländern zu Gunsten der Länder entschieden worden. Unter dem Aspekt gleichwertiger Lebensverhältnisse sei eine bundesgesetzliche Regelung über die Erhebung von Studiengebühren nicht erforderlich, erläuterte der Senat seine Entscheidung. Soweit finanzielle Erwägungen bei der Wahl des Studienortes überhaupt eine Rolle spielten, seien Studiengebühren in der bislang diskutierten Größenordnung im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten von nachrangiger Bedeutung. Vor allem aber sei anzunehmen, dass die Länder bei Einführung von Studiengebühren in eigenverantwortlicher Wahrnehmung der verfassungsrechtlich begründeten Aufgabe zu einer sozialstaatlichen, auf die Wahrung gleicher Bildungschancen bedachten Regelung den Belangen einkommensschwacher Bevölkerungskreise angemessen Rechnung tragen werden.

Inwieweit diese Einschätzung des obersten Gerichts tatsächlich richtig ist, dürfte sich sehr bald klären: Das Interesse an der Möglichkeit, Studiengebühren einzuführen, ist groß. Über die Länder Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Saarland, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Freistaaten Bayern und Sachsen hinaus, die die Normenkontrollklage erhoben hatten, haben inzwischen fast alle Länder bereits grundsätzliches Interesse signalisiert. Langzeitstudiengebühren in irgendeiner Form sind inzwischen weit verbreitet; und das CDU/FDP-regierte Niedersachsen hat angekündigt, dass es ein Konzept für die Einführung von allgemeinen Studiengebühren in der Schublade hat.

Dies trifft keineswegs überall auf Begeisterung: Bereits die Langzeitstudiengebühren hatten Proteste ausgelöst, die jetzt mit dem anstehenden Verfassungsgerichtsurteil wieder aufgeflammt sind. Eine Vielzahl von Gruppierungen hat sich bereits seit längerem im Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) zusammengeschlossen und ihre Gegenargumente im Krefelder Aufruf dargelegt. Der studentische Dachverband fzs (Freier Zusammenschluss der StudentInnenschaften) kritisierte die Entscheidung. Mit dem Urteil sei aber für die Studierenden noch nichts entschieden. Jetzt müsse die Politik beweisen, ob sie sich für Chancengleichheit im Bildungssystem engagiere oder eben nicht.

Siehe dazu auch: (anm)