Yello verbietet GoYellow den Namen

Laut einem Gerichtsurteil muss das Auskunftsportal GoYellow seinen Namen ändern.

vorlesen Druckansicht 266 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Das Auskunftsportal GoYellow darf laut einem Gerichtsbeschluss (Az: 1HK O 11526/05) seinen Namen nicht mehr verwenden. Wegen Verletzung der Markenrechte des Stromanbieters Yello ordnete das Landgericht München I sogar die Löschung der Firma im Handelsregister an und verpflichtete sie zur Zahlung von Schadenersatz. GoYellow ist aber zuversichtlich, den Namen behalten zu können. "Wir gehen natürlich in die nächste Instanz", betonte Unternehmenssprecherin Anja Meyer gegenüber heise online. "Und wir werden noch lange GoYellow heißen."

Yello ist seit 1999 aktiv und ließ sich den Namen als Marke schützen. GoYellow ging erst 2004 an den Start. Zwischen beiden Firmenbezeichnungen gebe es eine Verwechslungsgefahr, urteilte das Gericht. GoYellow habe zudem auf den guten Ruf von Yello ausgebeutet, das "mit einer groß angelegten, preisgekrönten Werbekampagne zur bekanntesten Strommarke in Deutschland" geworden sei. Die Richter gingen laut dpa dabei davon aus, dass GoYellow gezielt unlauter vorging.

Die 1. Kammer für Handelssachen untersagte daher die weitere Verwendung von Firmennamen, Internetadresse und Firmenlogos. Nach der Berufungsankündigung von GoYellow ist das Urteil bis auf Weiteres allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Höhe des Schadenersatzes wurde vom Gericht ebenfalls noch nicht festgelegt. GoYellow befindet sich mit einer Reihe von Angreifern wegen des Namens im Rechsstreit, darunter mit der Deutschen Telekom Medien GmbH (Herausgeberin der Gelben Seiten). (hob)