iTunes verstößt gegen norwegisches Landesrecht

Der norwegische Ombudsmann für den Verbraucherschutz erhebt schwere Vorwürfe gegen die Verfasser der Nutzungsbedingungen des iTunes Music Stores. Die Verträge seien illegal, weil sie in mehrerer Hinsicht norwegische Gesetze verletzen würden.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die von Apple definierten Nutzungsbedingungen des iTunes Music Stores verstoßen nach Ansicht des norwegischen Ombudsmanns für den Verbraucherschutz gegen geltendes Landesrecht. In der Kritik steht insbesondere, dass sich die Nutzungsbedingungen an englischem und nicht an norwegischem Vertragsrecht orientieren. "Auch wenn es sich um ein internationales Unternehmen handelt, dürfen die Gesetze in den Ländern, in denen iTunes aktiv ist, nicht missachtet werden", erklärt Björn Erik Thon. "Die iTunes-Standard-Verträge verletzen norwegisches Recht."

Thon bemängelt unter anderem die eingeschränkte Verwendung der erworbenen Produkte. Durch den Einsatz von DRM-Techniken werde dem Kunden vorgeschrieben, welche Geräte er zum Abspielen der heruntergeladenen Musikdateien nutzen und wie oft er eine Datei kopieren und speichern darf. Dies sei nach norwegischem Recht nicht zulässig. Zudem nehme sich das Unternehmen heraus, die Vertragsbedingungen jederzeit einseitig und ohne besondere Ankündigung ändern zu dürfen. Die Informationspflicht werde in den Verträgen auf den Kunden abgewälzt, der selbst dafür zu sorgen habe, auf dem Laufenden zu bleiben.

Insgesamt seien die Nutzungsbedingungen so ausgelegt, dass vor allem die Interessen des Unternehmens geschützt werden, führt Thon weiter aus. "Die Verträge weisen ein deutliches Ungleichgewicht zum Nachteil des Kunden auf. Zudem sind die Bedingungen häufig vage formuliert und deshalb für den Kunden nur schwierig zu verstehen. Da dem Kunden von vornherein eine tiefer gestellte Rolle zugewiesen wird, sind solche Verträge an sich schon illegal." Thon hat den iTunes-Verantwortlichen nun eine Frist bis zum 21. Juni eingeräumt. Sollten die Rechtsverstöße bis dahin nicht aus dem Vertragswerk entfernt worden sein, drohen Strafzahlungen. (pmz)