Auseinandersetzungen um Stellenpool der Bundesagentur für Arbeit

Während ein Gericht der Bundesagentur ein Ultimatum setzte, zu dem sie Daten ihres Stellenpools an den Main-Kinzig-Kreis liefern muss, geht der Streit der Agentur mit Online-Stellenvermittlern und -Dienstleistern weiter.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Der Streit um den Stellenpool der Bundesagentur für Arbeit hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Der Main-Kinzig-Kreis erwirkte vor dem Sozialgericht Fulda ein richterliches Ultimatum: Übermittelt die Bundesagentur bis zum 31. Januar 2007 die Daten des Stellenpools nicht an den Kreis, droht dem Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur, Frank Jürgen Weise, persönlich Zwangshaft. In der Datenbank der Bundesagentur sind alle offenen Stellen in Deutschland gemeldet.

Bereits im August hatte der Main-Kinzig-Kreis vor dem Gericht den Zugang zum Stellenpool erstritten, nachdem die Bundesagentur den Datenzugriff mit Hinweis auf den Datenschutz verweigert hatte. Nach Auffassung des Gerichts ist die Bundesagentur dem Urteil bis heute nicht nachgekommen. Der Main-Kinzig-Kreis ist eine von 69 so genannten Optionskommunen. Diese Kommunen übernehmen auf Basis des Sozialgesetzbuches II testweise die Vermittlung von Arbeitslosengeld-II-Berechtigten. Weil 2010 die Entscheidung darüber fallen soll, ob die Kommunen die Arbeitsvermittlung ganz übernehmen sollen, befinden sich diese Kommunen in direktem Wettbewerb zur Bundesagentur.

Während die Kommunen sich über zu viel Bevormundung durch die Bundesagentur beschweren, fordert diese, dass deren Ermittlungserfolge konsequent überprüft werden müssen. Im Fall des Kreises Main-Kinzig schaltete die Bundesagentur sogar den Bundesrechnungshof ein. So soll der Kreis bundeseigene Mittel unsachgemäß verwenden. Mit dem jüngsten Urteil eskalieren die Auseinandersetzungen zwischen den beiden Behörden. Gegenüber dpa erklärte BA-Sprecher John-Philip Hammersen, dass die Bundesagentur jederzeit zur Übermittlung der in ihrem Stellenpool gespeicherten Jobs bereit sei. Allerdings arbeiteten einige Optionskommunen mit einer Software, die nicht mit dem Vermittlungssystem der BA kompatibel sei. Nach Informationen von heise online bietet die Bundesagentur den Kommunen einen Kooperationsvertrag an, der über eine selbst entwickelte Schnittstelle den Zugang ermöglicht. Voraussetzung ist jedoch, dass Jobangebote gegenseitig ausgetauscht werden.

Die Bundesagentur hat zudem ihre Zusammenarbeit mit allen Online-Stellenvermittlern zum 1. Januar gekündigt. Ihrem Kooperationspartner Rekruter.de kündigte sie darüber hinaus alle Verträge zum 31. März 2007. In Folge werden auch Partner von Rekruter.de wie der Landkreis Oder-Spree nicht mehr mit Stellenangeboten der Bundesagentur versorgt. Der Landkreis zählt wie der Kreis Main-Kinzig ebenfalls zu den Optionskommunen.

Laut Rekruter.de begründete die Agentur den Schritt damit, dass sie es sich vorbehalte, "nur mit denjenigen technischen Dienstleistern zusammenzuarbeiten, mit denen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist und die Gewähr für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bieten". Felix Mühlberg, Geschäftsführer von Rekruter.de, hält dies für "eine anmaßende Unterstellung". Deshalb lässt er zurzeit rechtliche Schritte prüfen.

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(Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)