Gericht verbietet den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente

Einem Urteil des Berliner Kammergerichts zufolge dürfen niederländische Online-Apotheken per Versandhandel keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel an deutsche Endverbraucher schicken.

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  • Torge Löding

Einem Urteil des Berliner Kammergerichts zufolge dürfen niederländische Online-Apotheken per Versandhandel keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel an deutsche Endverbraucher schicken. Das meldet das Handelsblatt. Dem Bericht zufolge drohte das Gericht mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro bei Zuwiderhandlung; eine Revision gegen die Entscheidung ist nicht möglich (AZ 5 U 300/01).

Mit der Entscheidung wurde ein Urteil des Berliner Landgerichts vom Oktober 2001 teilweise geändert. Geklagt hatte ein Verband mit rund 60 Unternehmen, die pharmazeutische Produkte herstellen oder vertreiben, sowie drei Innungen und zehn Fachverbände der Wirtschaft. Moniert wurde, dass die Internet-Aktivitäten einen Versandhandel von Arzneimitteln darstellten und damit gegen das Arzneimittelgesetz sowie gegen das Werbeverbot verstießen.

Es solle zwar kein europaweites Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel erzwungen werden. Der deutsche Gesetzgeber habe sich aber mit dem Arzneimittelgesetz für ein Verbot entschieden, um Gefahren vorzubeugen.

Bayerns Gesundheitsminister Werner Schnappauf (CSU) hatte die Verbraucher zuvor außerdem aufgefordert, sich nicht "von dubiosen Internet-Anbietern" locken zu lassen. "Arzneimittel von zweifelhaften Internet-Anbietern sind ein unkalkulierbares gesundheitliches Risiko", sagte Schnappauf zum Urteil des Berliner Kammergerichts.

Seit Anfang 2004 ist der Versandhandel mit Medikamenten in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Nach langem Streit können die Bundesbürger seit gut einem Jahr alle hierzulande zugelassenen Medikamente auch per Post oder Internet bestellen. Zugleich wurde die Preisbindung für nicht verschreibungspflichtige Arzneien aufgehoben. (tol)