Linkspartei sieht "Terrorismusbekämpfung" als Hebel für Telefonüberwachung
Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, vermutet, dass Telefonüberwachung häufig genutzt wird, um ohne konkrete Hinweise auf Straftaten das Umfeld bestimmter Personen ausleuchten zu können.
Im Jahr 2005 wurden in Deutschland gegen 50 Beschuldigte Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf terroristische Aktivitäten eröffnet. Zugleich hat es fünf Verurteilungen wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen des Paragrafen 129 StGB gegeben. Neu hinzu kamen sieben Anklageerhebungen. Das geht laut Mitteilung von Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Anwendung der Paragrafen 129, 129a und 129b hervor. Im Kontrast zur Zahl der Verurteilungen stehe die Zahl von 33 Telekommunikationsüberwachungen, von denen 148 Personen betroffen waren.
"Man muss davon ausgehen, dass solche Verfahren häufig nur deswegen angestrengt werden, um das Umfeld bestimmter Personen ausleuchten zu können, ohne dass es konkrete Hinweise auf Straftaten gibt", meint Jelpke. Die Terrorismusbekämpfung sei für Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft in erster Linie ein Hebel zur Telefonüberwachung. Zudem blieben Neonazis von diesen Verfahren praktisch verschont. "Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2005 von verschiedenen Waffenfunden und Wehrsportgruppen berichtet. Dem steht ein einziges Ermittlungsverfahren gegen unbekannte rechtsterroristische Täter gegenüber", erläutert Jelpke. (anw)