EU-Kommission legt Entwurf zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten vor

Justizkommissar Franco Frattini glaubt mit dem Richtlinienvorschlag zur pauschalen Überwachung der Telekommunikationsnutzer ein besser ausgewogenes Papier als der EU-Rat erarbeitet zu haben.

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Die EU-Kommission hat sich am heutigen Mittwoch auf einen offiziellen Entwurf für eine Richtlinie zur Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung geeinigt. Gemäß dem Papier, das Justizkommissar Franco Frattini in Brüssel vorgestellt hat, müssen Anbieter im Telefonbereich Verbindungs- und Standortdaten ihrer Nutzer künftig pauschal ein Jahr und im Internetsektor sechs Monate aufbewahren. Ähnliche Pläne für eine Vorratsdatenspeicherung verfolgt der EU-Rat bereits seit langem. Die Kommission geht gemeinsam mit dem EU-Parlament sowie dem Juristischen Dienst des Ministergremiums aber davon aus, dass den Mitgliedsstaaten dafür weitgehend die Berechtigung fehlt. Mit dem Vorschlag der Kommission liegt nun erstmals eine gesetzgeberische Alternative vor, bei der im Gegensatz zu einem Beschluss des Ministerrates die Volksvertreter ein Mitentscheidungsrecht bis hin zur Ablehnung der Initiative haben.

Prinzipiell geht es bei den Vorhaben um die Vorratsspeicherung aller so genannter Verkehrsdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Chatten oder Filesharing anfallen. Die Kommission erhofft sich dadurch bessere Möglichkeiten zur Prävention, Aufklärung und Verfolgung schwerer Straftaten, vor allem im Bereich Terrorismus und organisierter Kriminalität. Ein Harmonisierungsbedarf innerhalb der EU sei gegeben, da einzelne Mitgliedsstaaten nationale Maßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet hätten oder dies planen würden.

Datenschützer halten dagegen jegliche pauschale Speicherung von Nutzerinformationen ohne konkreten Zweck für unverhältnismäßig und nicht mit den Grundrechten vereinbar. Sie zeigten sich enttäuscht über einen ersten Arbeitsentwurf der Kommission, den auch die Wirtschaft scharf kritisierte. Auch das EU-Parlament sah die vorgeschlagene Maßnahme an sich bislang äußerst skeptisch und lehnte den Rahmenbeschluss des Rates ab. Die Kommission hat daher noch etwas nachgebessert an ihrem Entwurf, zu dem die Minister und Abgeordneten nun Stellung nehmen müssen. Leicht entschlackt hat sie etwa die in einem separaten Anhang aufgeführte Liste der Daten, welche Telcos vorhalten sollen. So verzichtet sie nun darauf, dass Mobilfunkanbieter zellgenaue Standortinformationen selbst während eines Gesprächs festhalten und archivieren müssen. Beim Start und beim Ende des Gesprächs sollen entsprechende Datenaufzeichnungen weiter erfolgen.

Ansonsten umfassen die zwei Seiten langen Anforderungswünsche nach wie vor sämtliche Daten, welche die Quelle, das Ziel, die Art und im Mobilfunk den Ort einer Kommunikation bestimmen. Dies können etwa dynamische oder feste IP-Adressen sein, aber auch nähere Angaben zu verschickten SMS. Dabei würden auch die Kommunikationsinhalte erfasst, die laut des Papiers eigentlich nicht gespeichert werden sollen. Bei den zu identifizierenden Kommunikationsgeräten liegen die Interessen nicht nur bei IMSI- und IMEI-Nummern von Handys, sondern auch bei den MAC-Adressen von Netzwerkkarten in Computern. Insgesamt könnten die Daten bei entsprechender Auswertung ein komplettes Profil der elektronischen Kommunikationsnetzwerke eines Nutzers ergeben und somit auch einen begehrten Angriffspunkt für Cybergangster bilden.

Um die Wirtschaft zu besänftigen, enthält das Papier der Kommission eine Klausel zur Kostenübernahme. "Nachgewiesene Zusatzkosten", die mit Befolgen der Richtlinie entstehen, sollen erstattet werden. Die Interessen von Datenschützern, Strafverfolgern und den betroffenen Anbietern seien abgewogen worden, betonte ein Sprecher der Generaldirektion Informationsgesellschaft. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warf dagegen bereits die Frage auf, ob eine solche "präventive Strafverfolgungsmaßnahme" in Deutschland im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bei einer Verabschiedung der entsprechenden Gesetzgebung überhaupt umgesetzt werden dürfte.

Mit Spannung erwartet wird in Brüssel die Reaktion des Rates, der bislang im Oktober seinen eigenen Rahmenbeschluss verabschieden wollte. Dies wäre angesichts der ungeklärten Rechtsgrundlage jedoch "auch für die Strafverfolger nicht hilfreich", warnte der Kommissionssprecher. Der Europäische Gerichtshof habe erst vor einer Woche den Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht für nichtig erklärt, weil er außerhalb des gemeinschaftsrechtlichen Rahmens erlassen wurde. Die Kommission hatte gegen das eigenständige Vorgehen der Mitgliedsstaaten geklagt und nach drei Jahren Recht bekommen. Ganz ähnlich ist die Lage im Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Sollte auch hier der Gerichtshof den im Raum stehenden Ratsbeschluss kassieren, müssten Strafverfahren, die anhand der damit verknüpften Befugnisse geführt wurden, im Nachhinein neu aufgerollt werden. (Stefan Krempl) / (anw)