Bundesregierung will Handy- und Telefonkunden vor überhöhten Preisen schützen

Das Kabinett hat eine Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen, durch die die Transparenz bei den so genannten Dienste- und Kurzwahlrufnummern erhöht werden soll.

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Handy- und Telefonkunden sollen künftig vor überhöhten Preisen geschützt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, dem das Bundeskabinett auf Vorschlag von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) am heutigen Mittwoch zugestimmt hat. Eine Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes soll die Transparenz bei den so genannten Dienste- und Kurzwahlrufnummern erhöhen. Damit werde unseriösen Anbietern Einhalt geboten, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung, und verhindert, dass sich besonders jugendliche Handy-Nutzer mit teuren SMS-Diensten verschulden. Viele Jugendliche nutzen beispielsweise ihr Handy, um Logos oder Klingeltöne herunterzuladen.

Anbieter von SMS-Diensten müssen laut Entwurf künftig die Kunden vor Vertragsabschluss auf die Kosten hinweisen, wenn diese mehr als einen Euro pro Minute ausmachen. Dies gilt für Kurzwahldienste, die ohne Abonnementvertrag in Anspruch genommen werden. Der Hinweis muss kostenlos erfolgen. Anbieter von Auskunftsdiensten müssen ab einem Preis von drei Euro pro Minute ebenfalls auf die Kosten hinweisen.

Des Weiteren muss vor Abschluss eines Abonnementvertrags der Anbieter dem Verbraucher erst die Vertragsbedingungen per SMS mitteilen. Erst wenn der Kunde diese bestätigt hat, wird der Vertrag geschlossen. Der Vertrag soll jederzeit gekündigt werden können.

Jeder Kunde soll künftig erfahren, wenn er SMS-Dienste für mehr als 20 Euro innerhalb eines Monats in Anspruch genommen hat. Die Kosten für eine Call-by-Call-Verbindung, bei so genannten 0137-Rufnummern und bei der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst sollen angesagt werden.

Die Grünen begrüßten laut dpa den Gesetzentwurf. "Gerade für Kinder und Jugendliche sind unabsichtlich abonnierte SMS-Dienste, insbesondere Klingeltöne für Handys, eine echte Schuldenfalle", sagte Katja Husen, Mitglied des Bundesvorstandes der Grünen.

Ziel des neuen Gesetzesentwurfs zur Stärkung der Verbraucherrechte soll nach Angaben des Wirtschaftsministeriums auch die Verhinderung der Ausbreitung unseriöser Anbieter sein. "Nur wenn der Nutzer der Mehrwertedienste sich darauf verlassen kann, vor Missbräuchen weitgehend geschützt zu sein, werden diese innovativen Medien auch umfassend genutzt", schließt die Mitteilung der Bundesregierung. Wenn der Bundesrat dem Entwurf zustimmt, soll das Gesetz im Sommer in Kraft treten. (anw)