Softline: Prof. Dr. Knut Sündenbock?
Er kam als Hoffnungsträger und endete als Sündenbock. Die Rede ist von Prof. Dr. Knut Löschke, der in den 1990er und 2000er Jahren mit PC-Ware eines der erfolgreichsten deutschen IT-Unternehmen aufgebaut hatte. Sein Engagement bei der Softline AG endete in einem persönlichen Desaster.
Lieber ehemaliger Softline-Vorstand Prof. Dr. Knut Löschke,
Abserviert: Prof. Dr. Knut Löschke
am Freitag, dem 26. August, findet in der Münchener Lazarettstraße 33 die ordentliche Hauptversammlung der Softline AG statt ("Lazarettstraße" – ist hoffentlich kein schlechtes Omen). Ich habe mir den Einladungstext zu dieser Veranstaltung durchgelesen und bin bei Tagungsordnungspunkt 2 hängen geblieben. Unter der Überschrift "Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2010" heißt es dort wörtlich: "Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem inzwischen aus dem Vorstand ausgeschiedenen Herrn Prof. Dr. Knut Löschke die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 zu verweigern." Oha! Wenn es noch eines Beweises gebraucht hätte, wie tief der Graben zwischen Ihnen und den Offiziellen der Softline AG inzwischen ist, hier ist er.
"Die Verweigerung der Entlastung ist das Schlimmste, was dir als Vorstand oder Aufsichtsrat passieren kann. Es ist das ultimative Misstrauensvotum", sagte mir jemand, der selbst viele Jahre als Vorstand eines Systemhauses Verantwortung getragen hatte. So fragt man sich natürlich auch in Ihrem Fall, welches "Verbrechen" Ihnen zur Last gelegt wird, dass man Sie derart an den Pranger stellt. Zumal Sie im vergangenen Jahr ja lediglich acht Monate im Amt waren (Sie schieden im Januar 2011 angeblich "planmäßig" aus dem Vorstand aus, um in den Aufsichtsrat zu wechseln, was sich aber im Nachhinein nur als Verbalkosmetik für die Presse herausstellte). Haben Sie silberne Löffel geklaut oder Firmengeheimnisse an die Chinesen verkauft?
Bemerkenswert auch in diesem Zusammenhang: In den seltenen Fällen, in denen einem Vorstand die Entlastung verweigert wird, trifft dieser Bann in der Regel den kompletten Vorstand und nur ganz selten ein einzelnen Mitglied. Im Fall der Softline AG trifft es eben nur Sie, lieber Herr Prof. Löschke, Ihr Vorstandskollege Christoph Harvey, mit dem zusammen Sie mir im vergangenen Jahr noch einträchtig zum Interview gegenübersaßen, kommt ungeschoren davon. Ich zitiere erneut aus dem Einladungstext zur Hauptversammlung: "Vorstand und Aufsichtsrat schlagen weiter vor, Herrn Christoph Harvey für das Geschäftsjahr 2010 zu entlasten." Mit anderen Worten: Was immer vorgefallen ist und der Grund für die geplante Entlastungsverweigerung ist, man macht einzig und allein Sie dafür verantwortlich. Die Frage drängt sich auf, ob da jemand zum Sündenbock gemacht werden soll.
Lieber Herr Prof. Löschke, das hatten Sie sich sicherlich anders vorgestellt, als Sie zur Softline gestoßen sind. Sie hatten sich hier ja nicht nur persönlich, sondern auch finanziell stark engagiert. Dem Geschäftsbericht für das Jahr 2010 ist zu entnehmen, dass Sie dem Unternehmen sogar ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von zwei Millionen Euro gewährt hatten.
Über die Gründe für das Zerwürfnis zwischen Ihnen und den Softline-Offiziellen läßt sich, wie gesagt, nur spekulieren. Vermutlich geht es um Geld, Macht und Eitelkeit. Vorstand Harvey läßt sich auf der Investor-Relation-Seite der Softline AG mit folgendem Satz zitieren: "Ein gesundes und nachhaltiges Wachstum ist unser Ziel." Nun, von einem gesunden Wachstum kann bei Softline zumindest im vergangenen Geschäftsjahr keine Rede sein. Mit einem Jahresfehlbetrag von 2,1 und einem Bilanzverlust von 3,1 Millionen Euro ist man von dem proklamierten Ziel weit entfernt. Ein Grund für die schlechten Zahlen sind auch Restrukturierungsaufwendungen bei im vergangenen Jahr zugekauften Unternehmen.
Aber reicht das aus, um einem (ehemaligen) Vorstand die Entlastung zu verweigern und sich damit auch rechtliche Optionen auf Schadensersatz oder ähnliche Forderungen offen zu halten? Und hatte denn nicht der damalige Vorstand gemeinsam die Strategie beschlossen und umgesetzt, also auch Herr Harvey? Mögliche Gründe für eine Entlastungsverweigerung können der Vorwurf einer groben Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung sein. Dass Sie ein Unternehmen aufbauen und führen können, haben Sie mit PC-Ware ja eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Diesen Vorwurf wird man Ihnen also sicher nicht machen können. Branchenkenner vermuten daher, dass es zum Streit über die Expansionsstrategie kam. Danach sollen Sie, lieber Herr Prof. Löschke, mit Ihren kapitalzehrenden internationalen Ausbauplänen Aktionäre und Aufsichtsgremien schlichtweg überfordert haben. Auf entsprechende Mahnungen zur Zurückhaltung sollen Sie durchaus mit einer gewissen Sturheit und Dickköpfigkeit reagiert haben, so in der Art "Entweder wir machen es auf meine Art, oder ihr macht es auf die falsche Art, aber dann ohne mich." Nachdem daraufhin die "Gegenseite" beschlossen hatte, es ohne Sie zu versuchen, sollen Sie beleidigt gewesen sein. Ob es sich wirklich so zugetragen hat, wissen wir natürlich nicht.
Lieber Herr Löschke, Sie müssen sehr verletzt sein. Wie stehen Sie nun da, nicht zuletzt vor Ihren Studenten? Erst im Herbst vergangenen Jahres hatten Sie Ihre Antrittsvorlesung an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) Leipzig gehalten ("Ich sage meinen Studenten immer, dass man für die Gründung und den Aufbau eines Unternehmens vor allem drei Dinge braucht: 1. Kapital, 2. Kapital und 3. Kapital."), und jetzt müssen diese Studenten – und auch Kollegen sowie die gesamte Leipziger Bevölkerung – erfahren, dass ihrem Vorzeigeunternehmer die Entlastung verweigert wird, ihm also das Schlimmste widerfährt, was einem Vorstand widerfahren kann. Das muss für Sie sehr bitter sein.
Ich bin ja gespannt, ob Sie das so hinnehmen. Denn natürlich kann man sich gegen eine Entlastungsverweigerung zur Wehr setzen. Der juristischen Fachliteratur habe ich entnommen, dass ein (ehemaliger) Vorstand auf eine zu Unrecht verweigerte Entlastung durchaus mit Schadensersatzansprüchen reagieren kann. Und der Schaden zumindest für Ihre Reputation, lieber Herr Prof. Löschke, wäre natürlich groß, wenn der Antrag auf Entlastungsverweigerung von der Softline-Hauptversamlung angenommen wird. Ich bin gespannt.
Beste Grüße!
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