EU-Kommission geht gegen deutsches Telekommunikationsgesetz vor

Die Vorbereitungen für ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen des deutschen TKG sind abgeschlossen: Sobald das Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht wird, geht ein entsprechendes Schreiben an die Bundesregierung.

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Von
  • Jürgen Kuri
Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist vorbereitet. Wie am Montag aus der Kommission in Brüssel gegenüber dpa verlautete, kann das Schreiben an die Bundesregierung abgeschickt werden, sobald das Gesetz im deutschen Amtsblatt veröffentlich ist und damit in Kraft tritt. "Es muss nur noch das Datum des Inkrafttretens in den Text eingetragen werden", hieß es. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt ist im Januar zu rechnen. Sollte das so kommen, wäre es die erste Verfahrenseröffnung gegen die Bundesregierung unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Januar begann und ein halbes Jahr dauert.
Medien- und Telekommunikations-Kommissarin Viviane Reding will verhindern, dass das neue Telekom-Glasfasernetz für VDSL-Anschlüsse mit bis zu 50 MBit/s beim Endkunden zeitweise von der Überwachung durch die Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur ausgenommen wird. Nach Einschätzung der Brüsseler Behörde wird die Telekom durch das TKG und die so genannten Regulierungsferien für das VDSL-Netz gegenüber den Konkurrenten bevorzugt. Auf der Sitzung der Kommission am vergangenen 20. Dezember hatte Reding Rückendeckung durch das Kollegium bekommen und war zu einer Verfahrenseröffnung ausdrücklich ermächtigt worden. Solche Verfahren können in einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg münden. Reding hatte zudem bereits bei der Ankündigung, ein Verfahren gegen das TKG werde vorbereitet, erklärt, sie könne sich vorstellen, dass andere Länder bei der Welthandelsorganisation WTO gegen das Gesetz vorgehen. Aus den USA, meinte die Kommissarin, gebe es bereits entsprechende Signale.
Die Telekom will in das VDSL-Netz insgesamt drei Milliarden Euro investieren. Der Konzern argumentiert, ohne Investitionssicherheit könne der Betrag nicht aufgebracht werden. Insgesamt sollen 50 Großstädte angeschlossen werden. Den Forderungen der Telekom kommen die Bestimmungen im TKG entgegen: Gemäß dem neuen Paragraf 9a sollen "neue Märkte" grundsätzlich nicht der Regulierung unterliegen. Nur wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen", dass bei fehlender staatlicher Kontrolle "die Entwicklung eines nachhaltig wettbwerbsorientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig behindert wird", soll die Bundesnetzagentur einschreiten. Dabei soll sie "insbesondere das Ziel der Förderung von effizienten Infrastrukturinvestitionen und die Unterstützung von Innovationen" berücksichtigen. Die damit einhergehenden Regulierungsferien für das VDSL-Netz der Deutschen Telekom sind nicht nur der EU ein Dorn im Auge, sondern werden auch von Wettbewerbern und deutschen Oppositionspolitikern als Signal zur erneuten Monopolisierung des Telekommunikationssektors scharf kritisiert.
Zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, der Auseinandersetzung um die Telekommunikationsregulierung und das geplante VDSL-Netz der Deutschen Telekom siehe auch: