0190-Rufnummern werden zum Jahresende abgeschaltet

Die Bundesnetzagentur hält an ihrem Plan fest, die Rufnummerngasse 0190 zum Jahresende zu schließen und vollständig durch 0900-Rufnummern zu ersetzen.

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Die Bundesnetzagentur (BNA) hat sich von den Bitten der Mehrwertdienstbetreiber offenbar nicht beirren lassen: Zum Jahresende werden die 0190-Rufnummern definitiv abgeschaltet, teilte die Behörde nun mit, die Frist werde nicht verlängert. Ein Zugeständnis gibt es aber: Die Anbieter dürfen bis zum 30. Juni 2006 auf der alten 0190-Rufnummer eine Bandansage schalten, in der auf die neue 0900-Rufnummer hingewiesen wird. Die Ansage selbst muss kostenlos sein und darf nicht länger als zwanzig Sekunden dauern.

Für die Anbieter von 0190-Rufnummern könnte die Umstellung tatsächlich problematisch werden: In einigen Netzen, beispielsweise im Mobilfunk sowie in Festnetzen von Telekom-Konkurrenten und VoIP-Anbietern, sind 0900-Rufnummern nicht erreichbar. Die Anbieter bemängeln insbesondere, dass dadurch kein Parallebetrieb der alten und neuen Nummer möglich gewesen sei. Die Bundesnetzagentur vertritt indes die Auffassung, das die Schaltung bis zum Jahresende technisch noch zu realisieren sei. Dass die Zeit knapp werde, sei auf die "zögerliche Vorbereitung seitens der Marktbeteiligten" zurückzuführen.

Für den Verbraucher hat die Umstellung auf die Vorwahl 0900 nach Ansicht der Behörde Vorteile. An der ersten auf die Vorwahl folgende Ziffer könne die Art des Dienstes erkannt werden. 1 steht für Information, 3 für Unterhaltung und 5 für Dienste für Erwachsene. Bestimmte Inhalte ließen sich so gezielt sperren. In der Praxis dürfte diese Diensteunterscheidung allerdings wenig verlässlich sein; Mehrwertdiensteanbieter arbeiten mit allen Tricks, um solche Restriktionen zu umgehen. Nur für Dialerprogramme ist die Nutzung der Rufnummerngasse 09009 obligatorisch.

Nun liegt es bei den Telefongesellschaften, ob sich die Einordnung der Dienste in die drei vorgesehenen Gassen im Markt durchsetzen lässt, denn seitens der Bundesnetzagentur handelt es sich nur um eine Empfehlung. "Wir hoffen, dass möglichst viele Netzbetreiber den Codex der FST in ihre AGB aufnehmen", sagt die Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle Mehrwertdienste (FST), Claudia Kalenberg. Denn selbst wenn die FST feststellt, dass beispielsweise ein typisches Erwachsenen-Angebot unter 09001 oder 09003 erreichbar ist, kann die Bundesnetzagentur juristisch nichts ausrichten. Es fehlt eine Vorschrift, die den Anbieter zu einem Wechsel der Nummer zwingen würde, und eine amtliche Stelle, die solche Verstöße feststellen kann. Die Festschreibung in den AGB würde jedoch ermöglichen, solche Tricksereien zu unterbinden.

Die Umstellung bringt noch weitere Änderungen mit sich: In der Rufnummerngasse 01901 bis 01909 ist der Preis anhand der ersten Ziffer nach der Vorwahl 0190 zu erkennen. 0900-Rufnummern jedoch sind frei tarifierbar. Der jeweils gültige Preis muss in der Werbung angegeben und zu Beginn des Gesprächs kostenlos angesagt werden. Für die Preisgestaltung gelten festgelegte Obergrenzen.

Im Gegensatz zu den 0190-Rufnummern, die in Tausenderblöcken an Wiederverkäufer vergeben wurden, sodass der Kunde im Falle einer Reklamation von Pontius zu Pilatus geschickt wurde, um den Verantwortlichen für einen Mehrwertdienst zu ermitteln, ist diese so genannte "Kettenzuteilung" bei 0900-Rufnummern nicht mehr zulässig. Die Nummern werden nur noch direkt an den Anbieter vergeben. Letztere lassen sich auf der Homepage der BNA unter dem Stichwort "Nummernverwaltung" ermitteln. Eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland ist Voraussetzung für die Zuteilung einer 0900-Rufnummer. (uma)