Regulierer entscheidet über Gebühren für die letzte Meile

Bei der Bundesnetzagentur lief heute die Anhörung über die Gebühren, die Wettbewerber für Vorleistungen wie TAL-Übergabe oder Line Sharing an die Telekom zahlen müssen. Der Regulierer legt die Entgelte Ende Juni neu fest.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 58 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die Bundesnetzagentur wird Ende Juni über die Höhe der Einmalentgelte entscheiden, welche die Telekom ihren Konkurrenten für bestimmte Leistungen bei der Übergabe einer Teilnehmeranschlussleitung (TAL) berechnet. Wie auch die Höhe der TAL-Miete selbst werden die Leistungsgebühren – zum Beispiel für die Übergabe der Leitung oder deren Kündigung – vom Regulierer turnusmäßig neu festgelegt. Die reine Miete für die Teilnehmeranschlussleitung hatte die Bundesnetzagentur bereits im März auf 10,50 Euro gesenkt.

Am heutigen Mittwoch hat sich die zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur die von Telekom und den Wettbewerbern eingereichten Anträge zu den Einmalentgelten befasst. Wie im Vorfeld solcher Regulierungsentscheidungen üblich, hat die Telekom eine Erhöhung der Entgelte beantragt, während sich die Wettbewerber für eine weitere Senkung aussprechen. Nach Angaben des Branchenverbandes VATM will die Telekom die Gebühren um bis zu 90 Prozent anheben.

"Der von der Telekom eingereichte Antrag zur Erhöhung der Einmalentgelte hat mit den tatsächlichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nichts zu tun und ist rein strategisch motiviert“, meint dazu VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Der Verband fordert von der Bundesnetzagentur, die Gebühren um rund ein 30 Prozent zu senken, da sie einen "erheblichen Einfluss auf die Höhe der Endkundenpreise" hätten.

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu den Einmalentgelten ist für den 29. Juni vorgesehen. Gleichzeitig wird auch über die Gebühren für Line Sharing entschieden. Dabei mietet der Wettbewerber nur einen bestimmten Frequenzbereich auf der TAL und kann darüber zum Beispiel einen Breitbandzugang anbieten. Die Bonner Regulierungsbehörde hatte die Entgelte für TAL-Leistungen und Line Sharing zuletzt im August 2005 gesenkt. (vbr)