EU-Datenschutzgruppe fĂĽhrt Meinungsumfragen zu DRM und RFID durch

Die vom Bundesbeauftragten fĂĽr den Datenschutz, Peter Schaar, geleitete Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU-Kommission fĂĽhrt zwei Umfragen zu datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Digital-Rights-Management und RFID durch.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die vom Bundesbeauftragten fĂĽr den Datenschutz, Peter Schaar, geleitete Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU-Kommission fĂĽhrt zwei Umfragen zu datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Digital-Rights-Management (DRM) und RFID durch. Interessierte Parteien sollen zu Arbeitspapieren Stellung nehmen, die kĂĽrzlich von der Datenschutzgruppe angenommen wurden.

Im Arbeitspapier 104 (Datenschutz und Geistiges Eigentum, PDF) vom 18. Januar 2005 wird die Anwendbarkeit der allgemeinen Datenschutzgrundsätze der europäischen Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) auch auf Systeme zum digitalen Rechte-Management (DRM) sowie auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Ermittlungen gegen Benutzer bei Verdacht auf Urheberrechtsverstöße bekräftigt.

Gegenstand des Arbeitspapiers 105 (Datenschutz und RFID-Technologien, PDF) vom 19. Januar 2005 ist die Forderung nach Einhaltung von grundlegenden Prinzipien der EG-Datenschutzrichtlinien (Richtlinien 95/46/EG und 2002/59/EG) beim Einsatz von RFID-Techniken. Das Papier gibt den Herstellern von RFID-Etiketten, -Lesegeräten und -Anwendungen sowie RFID-Standardisierungsorganen Hinweise zu deren Verantwortlichkeit, eine datenschutzgerechte Technik zu entwickeln, um ihrer Verantwortung im Rahmen der Datenschutzrichtlinien nachzukommen.

Stellungnahmen zu den Papieren sollen bis zum 31. März per E-Mail an die Adresse markt-privacy-consultations@cec.eu.int gerichtet werden. Die Antworten will die Artikel-29-Datenschutzgruppe anschließend auf ihrer Website veröffentlichen, es sei denn, es wird ausdrücklich um eine vertrauliche Behandlung gebeten. (pmz)