Hamburger Datenschutzbeauftragter: Reichweitenmessung der IVW ist datenschutzkonform

Die Datenschutzbehörden und die IVW einigen sich über ein datenschutzkonformes Verfahren zur Messung von Online-Zugriffszahlen.

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Von
  • Joerg Heidrich

Für viel Kritik und nicht wenig Spott hatte im Januar dieses Jahres eine Auseinandersetzung rund um den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, gesorgt. Begonnen hatte die Angelegenheit damit, dass Caspar scharfe Kritik an dem Webtracking-Tool Google Analytics geübt hatte. Dessen Nutzer sollten exemplarisch mit einem Bußgeld belegt werden, auch Musterprozesse schloss die Behörde nicht aus.

Gleichzeitig jedoch stellten Nutzer fest, dass die Website des Datenschutzbeauftragten selbst ein ähnliches Tool in Form eines Zählpixel der "Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern" (IVW) enthielt. Caspar vertrat hierzu die datenschutzrechtlich nur schwer nachvollziehbare Ansicht, dass der Online-Auftritt seiner Dienststelle von hamburg.de gehostet werde und nicht er sondern der Seitenbetreiber über die technische Infrastruktur der Seite entscheide.

Einen Tag später wurde die offizielle Website der Behörde dann vom Netz genommen. In einer kurzen Mitteilung hieß es lediglich: "Aufgrund des Einsatzes von unzulässiger Trackingsoftware auf den Seiten von hamburg.de hat der Hamburgische Beauftragte von Datenschutz und Informationsfreiheit heute seinen dortigen Internetauftritt abgeschaltet." Der Vorfall war Anlass für intensive Verhandlungen zwischen den Datenschutzbeauftragten und der INFOnline als Betreiber des IVW-Messverfahrens.

Diese Woche meldeten die Beteiligten in einer Pressemeldung nun eine Einigung hinsichtlich einer datenschutzkonformen Nutzung des Meßsystems. Man habe dadurch "datenschutzrechtliche Verbesserungen mit bundesweiter Bedeutung" erreicht und die im Januar gemachten Zusagen umgesetzt, loben sich die Beteiligten in ihrer Meldung. Erreicht wurde eine datenschutzfreundliche Anpassung des sogenannten SZM-Verfahrens ("Skalierbares Zentrales Messsystem"), welches von der INFOnline im Auftrag der IVW betrieben wird. Dieses Messverfahren setzt sich aus den Seitenabrufen und den zusammenhängenden Nutzungsvorgängen von Web-Angeboten zusammen. Es ermöglicht dem Werbemarkt die Analyse und Bewertung der Werbeträgerleistung von Online-Angeboten.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch war jedoch die darin liegende Möglichkeit, dass mit diesen Daten Bewegungsprofile der Nutzer angelegt werden könnten. Durch die getroffenen Vereinbarungen sei diese Gefahr hinsichtlich INFOnline nunmehr gebannt. Erreicht werden soll dieses Ziel vor allem mit einer Kürzung der an den Anbieter übermittelten IP-Adresse der Website-Besucher um das letzte Oktett. Hierdurch entfalle die Personenbeziehbarkeit, welche eine IP-Adresse im ungekürzten Zustand aufweist. Zudem wurde das Verfahren um die gesetzlich vorgeschriebene Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out) erweitert. Den Widerspruch können die Nutzer auf optout.iwbox.de angeben. Schließlich soll auch die vertragliche Beziehung zwischen Seitenbetreiber und INFOnline an die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes angepasst werden.

Die nunmehr getroffene Einigung ist insofern von Bedeutung, als das mehr als 1300 Webseiten, darunter fast alle Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, Radio- und Fernsehanbieter sowie sämtliche großen Online-Portale und sozialen Netzwerke an der SZM-Messung teilnehmen. Auch heise online nutzt das Angebot zur Ermittlung der Zugriffszahlen. (jk)