Wirtschaft und Datenschützer lehnen Pläne der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung ab

Der als Kompromisspapier ausgegebene Brüsseler Richtlinienentwurf zur pauschalen Überwachung von Telekommunikationsnutzern stößt überwiegend auf Ablehnung.

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Der als Kompromisspapier ausgegebene Brüsseler Richtlinienentwurf (DOC-Datei) zur pauschalen Überwachung von Telekommunikationsnutzern stößt weithin auf Ablehnung. Die jetzt vorgesehene Kostenentschädigung betrachtet Christiane Eichele, Telekommunikationsexpertin beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), zwar als "kleinen Etappensieg". Für die betroffenen Unternehmen sei "das Drops damit aber nicht gelutscht". Zu befürchten sei ein allgemeiner Vertrauensverlust der gleichsam rundum überwachten Bürger mit einer entsprechend geringeren Nutzung von Telekommunikationsdiensten, gibt Eichele zu bedenken. Ihr Kollege vom Branchenverband Bitkom, Volker Kitz, ergänzt, dass die Kostenübernahme für die Gewährleistung der Inneren Sicherheit in Deutschland generell von der Verfassung her vorgeschrieben sei.

Laut Kitz "würden wir uns mit einer solch umfassenden Überwachung tatsächlich den gläsernen Nutzer nach Europa holen, der bisher immer nur als Schreckgespenst galt." Er appelliert an das EU-Parlament, dem beim Richtlinienverfahren im Gegensatz zu dem nach wie vor im Raume stehenden Rahmenbeschluss des EU-Rates zur Vorratsdatenspeicherung ein Mitentscheidungsrecht zukommt, diesen Albtraum "im Reich der Fantasie zu lassen". Der Brüsseler Bitkom-Repräsentant Fabian Bahr warnte angesichts der Pläne der EU-Kommission, den Gesetzesvorschlag bereits bis zum Ende des Jahres durch alle Instanzen schleifen zu wollen, vor einem Schnellschuss: "An erster Stelle sollte die Ausarbeitung eines ausgewogenen Entwurfs stehen".

Bei dem von Kommission und Rat mit unterschiedlichen Gewichtungen vorangetriebenen Projekt geht es um die Speicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten im Bereich Sprachtelefonie und Internet anfallen. Unzufrieden ist die Wirtschaft vor allem mit der langen Liste vorzuhaltender Datentypen, die auch das Kommissionspapier vorsieht. So bemängelt Eichele im Bereich Internet "unscharfe Definitionen", weil darunter im Richtlinientext zunächst Daten gefasst werden, die in Beziehung zur elektronischen Kommunikation stehen, die ganz oder hauptsächlich über das Internet-Protokoll abgewickelt werden. Laut dem Anhang sollen jedoch "nur" die Zugangsdaten sowie die Verbindungsdaten bei E-Mails und Internet-Telefonie gespeichert werden. Kritisch sieht der BDI ferner etwa, dass im Mobilfunk die Standortdaten auch am Ende eines Gesprächs aufbewahrt werden müssten. Für die zwölfmonatige Speicherfrist bei Telefondaten sieht Eichele "keine Rechtfertigung", da Sicherheitsbehörden in Gesprächen mit der Bundesregierung und der Wirtschaft eine sechsmonatige Frist für ausreichend ansahen.

Auch für Oliver Süme, Regulierungsexperte beim Verband der deutschen Internetwirtschaft eco, lässt die Anforderungsliste noch "zu viel Interpretationsspielraum". Tragbar wäre allenfalls die Speicherung der Abrechnungsdaten bei entsprechend echtem Kostenausgleich, der bisher noch "zu vage" geregelt sei. Proteste muss sich die Kommission zudem über die noch nicht ausreichend berücksichtigen Gegenargumente zur Vorratsdatenspeicherung in ihrer "Folgenabschätzung" anhören. So bemängelt die "European Digital Rights"-Initiative (EDRi), dass die Kommission in ihrem "Impact Assessment" (DOC-Datei) die Eingaben von über 100 Bürgerrechtsorganisationen falsch darstelle: angeblich sollen Datenschützer insbesondere die Verhältnismäßigkeit und die Zwecke der Pauschalüberwachung in Frage gestellt haben, während die von EDRi mit initiierte Petition jegliche Form der systematischen Vorratsdatenspeicherung ablehne. Für den Frankfurter Juristen Patrick Breyer ist die Folgenabschätzung "ein Witz". Da bislang nur eine Hand voll Mitgliedsstaaten Vorratsspeicherungspflichten vorsähen, bestünde die beste Harmonisierung darin, stattdessen grenzüberschreitende Zugriffsmöglichkeiten im Einzelfall einzuführen. Ein solches "Quick Freeze"-Verfahren fordert weiterhin auch der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP).

Ein großer Dorn im Auge ist Kritikern zudem, dass der Kommissionsentwurf es den Mitgliedsstaaten im so genannten Komitologie-Verfahren überlassen will, die Liste der zu speichernden Daten nach Gutdünken zu verändern. Die europapolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hält eine derartige Ermächtigungsgrundlage für "inakzeptabel", da sie dem staatlichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger Tor und Tür öffne. (Stefan Krempl) / (pmz)