Berlin will sich in Brüssel für mehr Datenschutz in sozialen Netzwerken einsetzen

Der Gesetzesantrag des Bundesrats zur Stärkung der Privatsphäre in sozialen Netzwerken greift nach Ansicht der Bundesregierung "wichtige Themen" auf. Nationalen Handlungsspielraum sieht sie aber kaum.

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Der Gesetzesantrag des Bundesrats zur Stärkung der Privatsphäre in sozialen Netzwerken vom Juni greift nach Ansicht der Bundesregierung "wichtige Themen" auf. Man sei sich einig, dass vor allem mit Blick auf Kinder und Jugendliche ein "besonders hohes Datenschutzniveau angestrebt werden sollte", heißt es in der jetzt veröffentlichten Stellungnahme (PDF-Datei) des Bundeskabinetts. Die Initiative werfe jedoch Fragen auf, die im Hinblick auf die geltende Rechtslage geklärt werden müssten. Auch sieht die Bundesregierung keinen großen nationalen Handlungsspielraum. Es sei besser den "besonderen Herausforderungen" beim Schutz personenbezogener Daten im Internetzeitalter auf europäischer Ebene zu begegnen, heißt es in Berlin. Entsprechende EU-weit harmonisierte Bedingungen könnten leichter international durchgesetzt werden als nationale Regelungen.

Das Hauptanliegen der Länder, wonach Betreiber für neue Nutzer zunächst die höchste Sicherheits- und Datenschutzstufe einstellen müssten, teilt die Regierung. Das Kabinett verweist aber zugleich darauf, dass beispielsweise Facebook seinen europäischen Sitz in Irland habe und sich in der Regel auf das dort geltende Datenschutzrecht berufen könne. Selbst wenn man die Anwendbarkeit deutscher Bestimmungen auf den Konzern bejahen würde, stelle sich ein "erhebliches Durchsetzungsproblem". Daher sollten hier "zumindest begleitend zu nationalen Bestrebungen" zunächst Lösungen auf EU-Ebene gesucht werden. Die Bundesregierung werde sich daher bei den anstehenden Beratungen über die geplante Novellierung der Brüsseler Datenschutzrichtlinie für den Anspruch des Bundesrates einsetzen.

Berlin befürwortet auch das Ansinnen der Länder, dass den Nutzern das Recht eingeräumt werden sollte, eigene Inhalte und ihre Profile zu löschen. Nach geltendem Recht bestünden aber schon "eine Reihe" solcher Ansprüche. Man werde sich aber trotzdem europaweit für ein "vollständiges Löschungsrecht" stark machen. Das Plädoyer des Bundesrates, die Bestimmungen über den Einsatz von Cookies und weiterer "Schnüffel-Software" aus der EU-Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation umzusetzen, prüft die Bundesregierung eigenen Angaben nach noch. Dem Bundestag sollten dazu gegebenenfalls im Rahmen der laufenden Reform des Telekommunikationsgesetzes eigene Vorschläge unterbreitet werden. Bislang sah Berlin hier noch keinen Handlungsbedarf.

Zugleich erinnert das Kabinett daran, dass die großen deutschen Betreiber sozialer Netzwerke bereits 2009 einen Verhaltenskodex verabschiedet hätten, der vielen Forderungen der Länder schon genüge. Man befürworte solche Selbstregulierungsinitiativen, auch wenn Facebook davon derzeit noch nicht erreicht werde. Die Wirtschaft will die Regierung dazu ermutigen, dieses Modell für zusätzliche verbraucherfreundliche Regelungen fortzusetzen und auszuweiten.

(vbr)