Namensrechte-Streit um Galileo könnte Folgen für EU-Projekt haben

Seit heute wird vor dem Landgericht München I ein Streit zwischen der britischen Galileo International Technology und der deutschen Galileo Industries ausgefochten.

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  • dpa

Vor dem Landgericht München I wird seit heute ein Namensrechte-Streit um "Galileo" ausgetragen. Die britische Firma Galileo International Technology LLC hatte gegen das deutsche Unternehmen Galileo Industries GmbH mit Sitz in Ottobrunn geklagt, die einen Teil der Infrastruktur des europäischen Satellitennavigationssystems entwickelt, das ebenfalls die Bezeichnung Galileo trägt. Nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters kann der Ausgang des Verfahrens Auswirkungen auf das milliardenschwere EU-Projekt haben.

Die Klägerin hatte sich gegen den Firmennamen Galileo Industries gewandt. Das britische Unternehmen vertreibt in mehr als 160 Ländern Computer-Reservierungssysteme für die Reisebranche. Die Firma hat bereits 2001 zwei Marken "Galileo" angemeldet, mit denen sie europaweit jährlich rund 360 Millionen US-Dollar (277 Millionen Euro) erwirtschaftet. Das deutsche Unternehmen wurde erst 2004 gegründet. Die Priorität spreche daher eindeutig zu Gunsten des Klägers, sagte Richter Helmut Lieber. Er verwies auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach ein Markenname "in der Regel" eine gleichnamige Firmierung anderer Unternehmen unterbinde.

Der Grundsatz "Marke knackt Firma" sei allerdings in jüngerer Zeit vom Europäischen Gerichtshof mit zwei Entscheidungen aufgeweicht worden. Danach könne unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Argument einer Gemeinschaftsmarke nicht gegen eine Firmierung vorgegangen werden. Ein weiterer Gesichtspunkt des Rechtsstreits sei die allgemeine Verwechslungsgefahr. Diese werde durch den Zusatz "Industries" im Firmennamen des beklagten Unternehmens wohl nicht ausgeräumt.

Die Kammer hat in einem Vergleichsfall zu Gunsten des britischen Unternehmens entschieden, dieses Urteil ist rechtskräftig geworden. Mit dem Namen "Galileo", der noch von weiteren Firmen verwendet wird, beschäftigen sich laut Lieber inzwischen mindestens sieben Gerichte. Auch die Europäische Kommission sei schon verklagt worden. Der Prozess dauert an. (dpa) / (anw)