Elektronische Gesundheitskarte: Neuregelung zum Terminalkauf

Am 1. Oktober beginnt das Quartal, in dem die gesetzlichen deutschen Krankenkassen (GKV) mindestens 10 Prozent ihrer Mitglieder deutschlandweit mit einer elektronischen Gesundheitskarte ausrüsten müssen.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Spitzenverbände der Leistungserbringer haben sich bei der Finanzierung der neuen Lesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auf ein neues Verfahren geeinigt: Die anteilige Pauschale wird gezahlt, wenn bis zum 30. September 2011 ein Lesegerät bestellt wird. Die Zahlung ist nicht mehr abhängig davon, ob ein Gerät geliefert oder gar installiert ist. Die Regelung soll Lieferengpässe bei den Herstellern abmildern.

Am 1. Oktober beginnt das Quartal, in dem die gesetzlichen deutschen Krankenkassen (GKV) mindestens 10 Prozent ihrer Mitglieder deutschlandweit mit einer elektronischen Gesundheitskarte ausrüsten müssen. Verfehlen Sie diese Bestimmung des im November 2010 verabschiedeten GKV-Finanzierungsgesetzes, so werden ihnen 2 Prozent der Verwaltungskosten gekürzt.

Verbunden mit diesem bundesweiten Start müssen die Ärzte und Zahnärzte Lesegeräte besitzen, die die eGK verarbeiten können. Die Anschaffung der Geräte wird von der GKV subventioniert: ein stationäres Terminal mit 355 Euro, ein mobiles Terminal für den Hausbesuch mit 280 Euro. Dazu kommt eine Pauschale für die Softwareinstallation von 215 Euro. Diese Summe sollten Ärzte und Zahnärzte erhalten, wenn das Gerät bis zum Stichtag des 30. Septembers bestellt, geliefert und installiert ist. Nun reicht das Datum der Bestellung aus. Es sei nicht mehr zwingend notwendig, dass die Kartenterminals voll funktionsfähig installiert sind, heißt es in der Mitteilung zur Neuregelung.

Die Regelung reagiert auf derzeit auftretende Lieferengpässe der Hersteller. Kommt ab dem 1. Oktober ein Patient nur mit der eGK in eine Arzt oder Zahnarztpraxis, in der kein entsprechendes Lesegerät aktiv ist, so greift das papiergebundene Ersatzverfahren wie bisher bei Patienten, die ohne Krankversichertenkarte eine Praxis aufsuchten. (jk)