YouTube einigt sich mit US-Musikverlagen

Die Videoplattform und die US-Musikverlage legen einen langjährigen Rechtsstreit bei und schaffen damit die Grundlage, dass Verlage oder Komponisten ihre Werke künftig für die Nutzung in YouTube-Videos lizensieren können.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 31 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Johannes Haupt

Die Videoplattform YouTube hat sich mit dem US-Verband der Musikverlage National Music Publishers' Association (NMPA) und dessen Rechteverwertungs-Tochter HFA auf einen Vergleich verständigt und damit einen vier Jahre andauernden Rechtsstreit beigelegt. Auf Grundlage dieser Vereinbarung können Verlage oder Komponisten ihre Werke künftig für die Nutzung in YouTube-Videos lizensieren, gab der Verband am Mittwoch bekannt. Die Rechteinhaber werden dann an den Einnahmen der im Umfeld der Videos eingeblendeten Online-Werbung beteiligt.

Der Rechtsstreit geht auf eine vom englischen Fußballverband angestrengte Sammelklage gegen die Youtube-Muttergesellschaft Google zurück, der sich die NMPA zusammen mit weiteren Musikverlagen im Jahr 2007 angeschlossen hatte. Dem Internetdienstleister wurde vorgeworfen, seine Nutzer zum Upload von urheberrechtlich geschützten Videos zu ermuntern und sich auf Kosten der Rechteinhaber zu bereichern.

Die Sammelklage wird zusammen mit der Milliardenklage des Medienkonzerns Viacom gegen Google verhandelt, die derzeit in der Berufung ist. Im Rahmen der nun getroffenen außergerichtlichen Einigung lassen die Verlage ihre Vorwürfe fallen und scheren aus der Sammelklage aus. Über die Details des Vergleichs machen beide Seiten keine Angaben. Einzelheiten sollen den Verbandsmitgliedern in dem kommenden Monaten mitgeteilt werden.

YouTube fordert die von der Einigung betroffenen Verlage und Künstler auf, ihre Werke für die Nutzung auf der Videoplattform zu lizensieren. Rechteinhaber werden dann an den Einnahmen von durch in und neben ihren Videos eingeblendeter Online-Werbung beteiligt – unabhängig davon, ob das Video durch Verlag, Künstler oder einen unbeteiligten YouTube-Nutzer hochgeladen wurde. Damit können Rechteinhaber ihre Musik auch für Videos von Privatpersonen lizensieren.

Musikverlage vertreten Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte für die Kompositionen, während die Labels die Rechte an den jeweiligen Aufnahmen besitzen. Mit den vier großen Labels ist sich YouTube in den USA und anderswo inzwischen weitgehend einig. YouTube benötigt darüber hinaus auch die Kooperation der Verlage, Autoren und Komponisten. In Deutschland werden diese Rechte von der GEMA vetreten. Die Haltung der Verwertungsgesellschaft in den schwierigen Verhandlungen mit YouTube stößt inzwischen auch bei den Labels auf Kritik. (jh)