Datenschützer: Weitergabe von Kreditkarten-Daten rechtens

Für den schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten für Datenschutz ist die Weitergabe von Kreditkartendaten an die Behörden im Fall der jüngst bekannt gewordenen Kinderporno-Ermittlungen nicht zu beanstanden.

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Von
  • dpa

Banken dürfen nach Ansicht von Schleswig-Holsteins oberstem Datenschützer Kreditkarten-Informationen von verdächtigen Personen in bestimmten Fällen an Staatsanwaltschaften weitergeben. Das erklärte der Landesbeauftragte für Datenschutz, Thilo Weichert, vor dem Hintergrund eines spektakulären Schlags deutscher Fahnder gegen die Kinderporno-Szene im Internet. Die Banken hatten auf Bitten der Ermittler Daten von Kreditkartenkunden zur Verfügung gestellt, die im Sommer 2006 eine bestimmte Summe auf ein verdächtiges Konto gezahlt hatten. "Was hier eingesetzt wurde, ist eine klassische Fahndungsmethode, die rechtlich nicht zu beanstanden ist", sagte Weichert.

"Es gibt aber eine Vielzahl von Möglichkeiten, bei denen die Staatsanwaltschaften auch im Kredit- und Finanzdienstleistungsbereich auf Daten zugreifen, was hoch problematisch ist", betonte Weichert. Hierzu gehöre unter anderem die klassische Rasterfahndung. "Dabei wird nicht nur nach positiven Merkmalen gesucht, die auf einen Verdächtigen hindeuten, sondern auch nach Merkmalen, bei denen man nur Vermutungen anstellen kann", sagte Weichert. Als ebenfalls sehr bedenklich bezeichnete der Datenschützer die Möglichkeit von Strafverfolgungs-, Finanz- und Sozialbehörden, bundesweit direkt auf alle Kontendaten sämtlicher Banken zuzugreifen.

Nach Auffassung von Weichert gibt es noch andere Formen von Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei bei Banken und Finanzdienstleistern, die man in Frage stellen könne. Dazu gehöre die so genannte Geldwäscheermittlungen. "Dabei werden die Banken aufgefordert, nach ganz bestimmten Merkmalen ausgesuchte Verhaltensweisen als Geldwäscheverdacht an die Polizeien weiter zu geben", so der Datenschützer. (dpa) / (vbr)