Kreuzfahrtveranstalter Aida will ReisebĂĽro-Domain "aidu.de"

Die Kreuzfahrtgesellschaft Aida Cruises hat den Betreiber des Online-ReisbĂĽros aidu.de wegen Markenrechtsverletzung und auf Herausgabe der Domain verklagt.

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Das Kreuzfahrt-Unternehmen Aida Cruises aus Rostock hat das Leipziger Internet-Reiseportal aidu.de wegen Markenrechtsverletzung verklagt. Die Clubschiffer sehen eine Verwechslungsgefahr und verlangen die Herausgabe der Domain aidu.de. "Es besteht eine Nähe zu unserer Marke Aida", sagte ein Sprecher des Kreuzfahrtanbieters der dpa. Das Online-Reisebüro ("Ab in den Urlaub") will dem nicht folgen. Thomas Wagner, Chef des aidu.de-Betreibers Unister GmbH, sieht dagegen keine Verwechslungsgefahr: "Allein stehend hat AIDA keine Kennzeichnungskraft, weil mit dem Wort zunächst jeder die berühmte Oper von Verdi verbindet." Jetzt hat das Landgericht Köln das Wort, mit einer Entscheidung wird am 8. Februar gerechnet (Az.: 31 O 439/06).

Für die Unister GmbH, die neben dem Reiseportal unter anderem auch eine Studenten-Community betreibt, kam die Klage überraschend. Nach Angaben des Unternehmens war Aida Cruises Ende 2005 an Unister herangetreten und hatte den Wunsch nach einer stärkeren farblichen Abgrenzung der Marken geäußert. Dazu seien die Leipziger durchaus bereit gewesen und hätten dem Kreuzfahrtveranstalter im Mai ein umfangreiches Kooperationsangebot unterbreitet. Darauf habe Aida die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Freigabe der Domain gefordert und schließlich das 2001 von Leipziger Studenten gegründete Unternehmen verklagt.

Wagner zeigte sich enttäuscht, dass keine außergerichtliche Einigung möglich war. "Unter dem Vorwand des Markenschutzes versucht Aida Cruises, unser stark frequentiertes Internet-Reiseportal zu verbieten", so Wagners Vorwurf in Richtung Rostock. Der Aida-Sprecher wollte unter Hinweis auf das laufende Verfahren keine Angaben machen. Am 14. Dezember wurde vor dem Landgericht Köln verhandelt. Bei solchen Fällen kann der Gerichtsort frei gewählt werden. Das Gericht in Köln gehört zu den beliebtesten Gerichtsstandorten bei ähnlichen Streitigkeiten. (vbr)