Rechtsanwalt klagt gegen Kreditkarten-Überprüfung

Udo Vetter lässt an dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft Halle bei den Ermittlungen gegen den Kinderpornoring im Internet kein gutes Haar. Er reichte eine Klage ein, mit der er die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellen lassen will.

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Von
  • Torsten Kleinz

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter ergreift gegen die Überprüfung von zirka 22 Millionen Kreditkarten rechtliche Schritte. Fahnder ließen bei dem spektakulären Schlag gegen die Kinderporno-Szene im Internet systematisch die Daten von etwa 22 Millionen Kreditkarten durchsuchen. Die Banken hatten auf Bitten der Ermittler auf Basis ihrer Angaben die Transaktionsdaten durchsucht und Daten von Kreditkartenkunden zur Verfügung gestellt, die im Sommer 2006 eine bestimmte Summe auf ein verdächtiges Konto gezahlt hatten. In seinem Weblog veröffentlicht der Anwalt nun eine Klage vor dem Amtsgericht Halle, mit der er die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellen lassen will.

Vetter lässt an dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft Halle kein gutes Haar. Für die Ermittlungsmaßnahme habe kein hinreichender Anfangsverdacht bestanden, da die Staatsanwaltschaft lediglich von der Existenz eines Kinderporno-Angebots erfahren habe. "Wollte man schon aus der bloßen Existenz einer Internetseite mit strafbaren Inhalten künftig einen hinreichenden Tatverdacht dahingehend herleiten, dass Deutsche dieses Angebot nutzen, wäre der andauernden Überprüfung des gesamten Zahlungsverkehrs aller Bundesbürger Tür und Tor geöffnet", schreibt der Anwalt. Die tatsächlichen Anhaltspunkte seien gerade erst durch die beanstandete Maßnahme produziert worden.

Der Anwalt bemängelt in dem Schreiben, dass die Kreditkartenunternehmen von den Strafverfolgern falsch informiert wurden, um die Herausgabe der Daten zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft teilte den Unternehmen demnach mit, dass sie sich gegebenenfalls strafbar machten, wenn sie nicht mitwirkten. "Tatsächlich besteht die Verpflichtung zur Datenherausgabe nach § 98a StPO nur bei richterlicher Anordnung, die hier gar nicht eingeholt worden war", schreibt Vetter – Gefahr im Verzug habe ebenfalls nicht vorgelegen. Durch die rechtswidrige Inaussichtstellung eines Ermittlungsverfahrens habe die Staatsanwaltschaft die angeschriebenen Unternehmen unter Druck gesetzt.

Vetter widerspricht den Vertreter der Landesregierung Sachsen-Anhalts, der ermittelnden Staatsanwaltschaft Halle und des Landeskriminalamts, die erklärt hatten, die Aktion sei nicht mit einer Rasterfahnung zu vergleichen, da die Beamten keinen Zugriff auf alle Datensätze gehabt hätten. Vetter wertet den Sachverhalt anders: Auch wenn die Strafverfolger die Daten der Kreditkarteninhaber nicht selbst durchforsteten, hätten sich die betroffenen Unternehmen unter Handlungsdruck gesehen und so die geforderten Datensätze übergeben. Der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Millionen Kreditkartenkunden sei grob unverhältnismäßig gewesen.

Im Gespräch mit heise online kritisiert der Anwalt die Selbstgefälligkeit der Staatsanwaltschaft: "Hier wurde unter Umgehung der Gerichte versucht, Rechtsgeschichte zu schreiben." Es könne nicht sein, dass sich normale Bürger bei einer Kreditkartenzahlung Gedanken machen müssten, ob sie damit eine Hausdurchsuchung riskieren.

Sollte Vetter mit seinem Antrag Erfolg haben, wird dies keine unmittelbaren Auswirkungen auf die mittlerweile eingeleiteten Verfahren gegen die 322 Beschuldigten haben: Die Gerichte müssen von Fall zu Fall entscheiden, ob unrechtmäßig erworbene Beweismittel verwendet werden dürfen. In der Regel entschieden die Gerichte für das Verfolgungsinteresse des Staates, erklärt Vetter. "Dies kann aber kein Grund dafür sein, in diesem skandalösen Fall den Kopf in den Sand zu stecken." Sollte die Klage keinen Erfolg haben, überlegt Vetter, auch vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Der Text der Klage steht frei auf der Homepage des Anwalts zur Verfügung. "Ich rufe nicht dazu auf, das Amtsgericht mit Klagen zu überschwemmen", sagt Vetter – wenn der eine oder andere Kunde den Schriftsatz jedoch gebrauchen könne, stehe ihm das frei.

Siehe zur Aktion gegen Kinderpornografie im Internet und zur Überprüfung der Kreditkartendaten auch:

(Torsten Kleinz) / (jk)