BKA-Chef Ziercke: "Hysterie" beim Datenschutz unbegründet

Jörg Ziercke unterstrich erneut die von ihm immer wieder vorgetragene Ansicht: "Schwerste Straftaten im Internet können mit klassischen polizeilichen Ermittlungsmethoden nicht mehr aufgeklärt werden."

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Von
  • Jürgen Kuri

BKA-Chef Jörg Ziercke hat in der Diskussion über das Speichern von Telekommunikations-Verbindungsdaten vor Hysterie gewarnt. "Teilweise hat man dieses Gefühl", sagte der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) im Gespräch mit hr-Info (das vollständige Gespräch sendet hr-Info am heutigen Freitag um 19:30). Er erkenne an, dass sich Menschen in diesem Zusammenhang Gedanken über den Datenschutz machten. Auch er wolle keinen Überwachungsstaat, dennoch halte er "diese Art der Hysterie für unbegründet".

Ziercke unterstrich erneut die von ihm immer wieder vorgetragene Ansicht: "Schwerste Straftaten im Internet können mit klassischen polizeilichen Ermittlungsmethoden nicht mehr aufgeklärt werden." Bei schweren Straftaten wie Kinderpornografie oder im Kampf gegen den internationalen Terrorismus müsse es der Polizei möglich sein, auf Verbindungsdaten mindestens sechs Monate zurückzugreifen. Es gehe nicht darum, dass der Staat die Daten sammele, die Polizei müsse aber die Möglichkeit haben, die Daten privater Internet-Betreiber für Ermittlungen nutzen zu können.

Ziercke fordert daher eine neue Regelung der Vorratsdatenspeicherung. Kritiker der Vorratsdatenspeicherung sind dagegen der Ansicht, dass die immer wieder von Ermittlern vorgebrachten Einzelfälle die Notwendigkeit einer Kompletterfassung der Nutzerspuren nicht belegen. Eine Vorratsdatenspeicherung erhöhe weder die Aufklärungsquote, noch reduziere sie die Zahl der begangenen Straftaten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr die zuletzt geltende gesetzliche Regelung zur Speicherung von Verbindungsdaten gekippt. Dabei erklärten die Verfassungsrichter die Vorratsdatenspeicherung nicht für schlechthin unvereinbar mit dem Grundgesetz, allerdings sind für die Karlsruher Richter enge Auflagen für die praktische Ausgestaltung unbedingt erforderlich. Die schwarz-gelbe Koalition hat sich bisher nicht auf eine Neuregelung einigen können. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein Einfrieren von Telekommunikationsdaten gemäß dem "Quick Freeze"-Verfahren in konkreten Verdachtsfällen und eine siebentägige pauschale Speicherung von Internet-Verbindungsdaten vorsieht. Der CDU/CSU-Fraktion geht dieser Ansatz aber nicht weit genug. Unionspolitiker fordern wie Ziercke eine erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung. (mit Material von dpa) / (jk)