Richter kritisiert Microsoft-Arbeitsverträge
Nach einer gerichtlichen Anhörung über Verzichtsklauseln in Zeitarbeitsverträgen muß Microsoft diese Verträge erneut überarbeiten.
Nach einer gerichtlichen Anhörung über Verzichtsklauseln in Zeitarbeitsverträgen muß Microsoft diese Verträge erneut überarbeiten. Bei befristeten Arbeitsverträgen sollten die Angestellten vorab auf eventuell entstehende Ansprüche aus noch ausstehenden Gerichtsurteilen verzichten.
Bereits seit 1992 streiten Microsoft-Angestellte mit zeitlich befristeten Verträgen um die Gleichstellung mit fest Angestellten. Zwar hatten die Kläger 1997 unter anderem einen Anspruch auf den Kauf verbilligter Microsoft-Aktien erstritten, das Urteil galt aber nur für zwischen 1987 und 1990 bei Microsoft Beschäftigte. Zwischenzeitlich wurde deshalb ein erneuter Prozeß angestrengt. Über die Zahl der Angestellten mit befristeten Verträgen will Microsoft keine Angaben machen, nach groben Schätzungen dürften es etwa 5000 sein. (wst)