"Ab zum Arzt und dann Kofferpacken"
Auch wer seinen Job bereits gekündigt hat, sollte mit leichtsinnigen Facebook-Einträgen lieber vorsichtig sein, wie ein aktueller Fall vor dem Arbeitsgericht in Düsseldorf zeigt.
150 Euro und ein gutes Zeugnis soll Sabrina K. noch von ihrem bisherigen Arbeitgeber erhalten, dann ist das Arbeitsverhältnis beendet (28.08.2011, Az.: 7 Ca 2591/11). Eigentlich hätte die Auszubildende noch mehr Lohn erhalten sollen, doch den hat sie mit einem leichtsinnigen Facebook-Eintrag aufs Spiel gesetzt.
Vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf traf die Auszubildende vergangene Woche zum letzten Mal auf ihren ehemaligen Arbeitgeber. Verhandelt wurde über ihre außerordentliche Kündigung, die der Arbeitgeber damit begründet hatte, dass die Auszubildende ihre Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht habe. Die vermeintlichen Beweise lieferte die junge Frau selbst. Den Job hat sie die Geschichte nicht gekostet, denn sie hatte den Ausbildungsvertrag bereits selbst gekündigt. Allerdings geht sie jetzt mit deutlich weniger Geld nach Hause.
So soll Sabrina K. auf ihrer Facebook-Seite den Satz: "Ab zum Arzt und dann Koffer packen" gepostet haben. Und nicht nur das: Sie flog tatsächlich nach Mallorca, besuchte dort fröhlich feiernd eine Diskothek und ließ sich während der angeblichen Arbeitsunfähigkeit auch noch tätowieren. All das hat sie mit Bildern und Einträgen ebenfalls auf Facebook dokumentiert und offenbar nicht damit gerechnet, dass nicht nur die ganze Welt, sondern eben auch der Arbeitgeber mitliest.
Tatsächlich war der Mallorca-Urlaub bereits länger geplant und die Auszubildende trat ihn trotz Krankschreibung an. Wie sie vor Gericht erklärte, sei dies in Absprache mit ihrem Arzt geschehen. Der Aufenthalt sei für den Heilungsverlauf positiv gewesen. Sie habe an psychosomatischen Symptomen gelitten, sei in der Arbeit gemobbt worden. Deshalb habe sie auch selbst gekündigt.
Dieser Argumentation wollte das Gericht allerdings nicht folgen. Tatsächlich ist kaum nachzuvollziehen, wie eine Tätowierung und ein Diskobesuch der Heilung förderlich sein sollen. Zwar ist nicht bei jeder Krankheit zwingend Bettruhe angesagt und Bewegung an der frischen Luft oder ein Ortswechsel können gerade bei psychischen Erkrankungen wichtig sein. Doch die Mallorca-Party ging nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch den Richtern offenbar zu weit. Auch hatte die 18-Jährige ihre angebliche Krankheit, die sie hier auskurieren wollte, auf Facebook mit keinem Wort erwähnt. Das Gericht jedenfalls empfahl einen Vergleich, die Parteien haben noch Bedenkzeit.
Praxistipp: Dass Arbeitgeber die Profile und Einträge ihrer Arbeitnehmer auch im Internet checken, ist nicht unumstritten, aber dennoch an der Tagesordnung. Wer Partybilder von sich verschicken möchte, sollte deshalb genau auf die Einstellungen seiner Profile achten oder die Infos an Freunde lieber gleich per Mail verschicken. Denn eine Arbeitsunfähigkeit vorzutäuschen ist arbeitsrechtlich gefährlich und so manches private Foto im Netz hat auch schon vielversprechende Karrieren ruiniert. (Marzena Sicking) / (map)