Staatsvertrag zum Einsatz von Fußfesseln trotz Panne unterzeichnet

Bei der Unterzeichnung des Staatsvertrags in Wiesbaden kam es zu einer Panne: Einer Testperson gelang es trotz elektronischer Fußfessel, in den als "Tabzone" deklarierten hessischen Landtag einzudringen.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Landesjustizminister von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben am Montag in Wiesbaden den Staatsvertrag über die Einrichtung einer gemeinsamen Überwachungsstelle für elektronische Fußfesseln unterzeichnet, der bereits von Hessen und Bayern ratifiziert worden war. Außerdem erklärte der Justizstaatssekretär von Mecklenburg-Vorpommern den Beitritt seines Landes zum Staatsvertrag. Die feierliche Unterzeichnung wurde von einer Panne begleitet.

Zur Unterzeichnung des Staatsvertrages sollte eine Person mit einer elektronischen Fußfessel versuchen, den hessischen Landtag zu erreichen, der im System als "Tabuzone" einprogrammiert war. Dies gelang der Testperson, ohne dass die Justizminister während der Vertragszeremonie gestört wurden. Angeblich war eine gestörte Internet-Verbindung Schuld an der Panne. Der Vorfall ist Wasser auf den Mühlen der Kritiker des Projektes, mit dem deutschlandweit einmal 500 Personen überwacht werden sollen. Prompt forderte die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion eine genaue Untersuchung der Panne.

Im hessischen Bad Vilbel wird die Zentrale zur Überwachung von Personen mit Fußfesseln errichtet. Dies hat einen historischen Grund: In Hessen wird seit elf Jahren mit der Technik gearbeitet, bisher wurden 1229 Personen mit dem elektronischen Alarmsystem an die virtuelle Kette gelegt. Seit kurzem werden in Bad Vilbel auch zehn bayerische Polizeibeamte überwacht, die als Testpersonen die Grenzen der Technik ausloten sollen.

Im Unterschied zu Hessen, wo die Fußfessel nur für die Bewährungsüberwachung, Untersuchungshaftkontrolle und Gnadenerlasse angewendet wird, will Bayern die Fußfessel auch bei Sexualstraftätern mit "günstiger Prognose" einsetzen. In solchen Fällen werden zum Beispiel Wohnorte von potenziellen Opfern oder auch Spielplätze als "Tabuzonen" definiert, denen sich der Proband nicht nähern darf. Geschieht dies dennoch, wird in Bad Vilbel ein Alarm ausgelöst, der an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet werden muss.

In seltener Einigkeit hatten sich zuvor die beiden großen Polizeigewerkschaften zu Worte gemeldet. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sprach von einem "russischen Roulette" der Justizbehörden, die Gewerkschaft der Polizei von einer "riskanten Beruhigungspille". Beide Organisationen weisen darauf hin, dass im Falle eines Alarms in Bad Vilbel die jeweils vor Ort verantwortliche Polizei ausrücken muss – und das auch im Falle eines Alarms, der wegen einer leeren Batterie ausgelöst wird. Die Fußfessel sei geeignet, um die Einhaltung von Auflagen zum Beispiel bei auf Bewährung Entlassenen zu kontrollieren, nicht aber zur Überwachung etwa von Sexualstraftätern. Bestenfalls würde die Technik hier helfen können, einen Täter im Nachinein zu überführen. (vbr)