SCO vs. Linux: Es ist vorbei

Das für SCO zuständige Bundesberufungsgericht hat das Urteil der Vorinstanz vollständig bestätigt: Das Copyright an Unix gehört Novell.

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Von
  • Dr. Oliver Diedrich

Das für SCOs Firmensitz in Utah zuständige zehnte Bundesberufungsgericht in Denver hat das Urteil der Vorinstanz vollständig bestätigt: Ein Geschworenengericht hatte im März 2010 entschieden, dass das Copyright an Unix Novell gehört. Das Urteil war drei Monate später nach einer Eingabe von SCO von dem zuständigen Richter für gültig erklärt worden; SCO hatte dagegen Berufung eingelegt. Die wurde nun verworfen.

Mit dem jüngsten Urteil muss SCO nun Lizenzgebühren an Novell nachzahlen – bereits 2008 hatte ein Gericht SCO zu einer Zahlung von gut 2,5 Millionen US-Dollar verurteilt. Zudem entfällt mit dem Verlust des behaupteten Copyrights an Unix die Grundlage für die Klagen gegen IBM sowie Linux-Anwender und -Distributoren.

SCO hätte jetzt theoretisch noch die Möglichkeit, den obersten Gerichtshof (Supreme Court, entspricht etwa dem dem Bundesverfassungsgericht) anzurufen; die Spezialisten bei Groklaw gehen jedoch davon aus, dass der Supreme Court eine entsprechende Eingabe ohne Verhandlung abweisen würde.

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