Kopierschutz-Knacken: Ein bisschen schwanger

Die Deutsche Bibliothek setzt die umstrittenen Programme CloneCd und AnyDVD vorerst nicht ein.

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Von
  • Richard Sietmann

Für den auf der Karibik-Insel Antigua ansässigen Software-Hersteller Slysoft ist es ein gelungener Publicity-Coup, der Deutschen Bibliothek (DDB) in Frankfurt ist die Angelegenheit indes eher peinlich: Unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Vereinbarung mit dem Bundesverband der phonographischen Wirtschaft (IFPI) und dem Börsenverein des deutschen Buchhandels, die es der DDB als nationaler Archivbibliothek in der Bundesrepublik gestattet, mit einem Kopierschutz versehene Tonträger und Multimediawerke zum Zwecke der Langzeitarchivierung zu knacken, hatte SlySoft der DDB unentgeltlich Lizenzen der bekannten Programme AnyDVD und CloneCD zur Umgehung der technischen Schutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt.

"Obwohl man bei der Deutschen Bibliothek ob des 'unmoralischen Angebotes' anfänglich etwas irritiert war, kam man dann doch zu dem Schluss, dass dies einen durchaus legalen und gangbaren Weg darstellt", lässt SlySoft-Sprecher Tom Xiang verlauten und ergänzt: "Außergewöhnliche Situationen erfordern eben auch manchmal außergewöhnliche Maßnahmen."

Bei der DDB zeigt man sich unterdessen über das Angebot alles andere als begeistert. "Wir haben die Software zwar im Hause", bestätigte DDB-Sprecher Stephan Jockel gegenüber heise online, "aber wir setzen sie nicht ein." Es sei auch keineswegs geklärt, ob sie überhaupt zum Einsatz kommt: "Bislang haben wir diese Software zum Umgehen von Kopierschutz noch nicht benötigt." Die Vereinbarung zwischen DDB, IFPI und dem Börsenverein selbst lässt offen, mit welchen Tools die Bibliothek den Kopierschutz umgeht; sie verpflichtet die DDB auch nicht, solche Werkzeuge selbst zu entwickeln.

In Deutschland sind seit dem Inkrafttreten der Urheberrechtsnovelle vom September 2003 sowohl das Knacken von Kopierschutzmaßnahmen als auch Herstellung, Einfuhr, Verbreitung, Verkauf, Vermietung, Bewerbung sowie der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von kopierschutzumgehender Software verboten -- nicht jedoch der private Erwerb und Besitz, wie Xiang betont. SlySoft vertritt die Ansicht, dass CloneCD in Deutschland kein illegales Programm darstellt. Die Firma weist zudem darauf hin, dass beide -- AnyDVD und CloneCD -- mit einer Vielzahl von Funktionen aufwarten, die mit dem Knacken von Kopierschutz nichts zu tun haben. AnyDVD beispielsweise mache aus einem DVD-Laufwerk ein Multi-Regionslaufwerk, und das Umgehen der Regionalcode-Beschränkung sei auch nach dem neuen Urheberrecht nicht untersagt, weil es sich dabei nicht um einen Kopierschutz handele, ist man sich bei SlySoft sicher.

Wegen eines Berichts über AnyDVD hat die Musikindustrie den Heise Zeitschriften Verlag abgemahnt: Durch den Bericht werde gegen § 95a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) verstoßen. Der Verlag hat diese Abmahnung als unberechtigt zurückgewiesen und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung abgelehnt; eine angedrohte Klage wurde dem Heise Zeitschriften Verlag bislang noch nicht zugestellt. (Richard Sietmann) / (jk)