Hamburger Ingenieur wegen Hochzeit gefeuert

Betriebsbedingte Gründe für eine Kündigung können auch mal im privaten Bereich liegen, jedenfalls nach Ansicht des Arbeitgebers, der sich jetzt vor dem LAG Kiel rechtfertigen musste.

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Von
  • Marzena Sicking

Seit Mai 2006 arbeitete der Hamburger Ingenieur zunächst als Leiharbeiter für eine Firma, die auch die Bundeswehr beliefert. Dass er eine Beziehung zu einer Chinesin unterhielt, war in der Firma seit 2007 bekannt. Jedes mal, wenn er seine Partnerin in ihrer Heimat besuchte, informierte der Mann den Sicherheitsbeauftragten der Firma darüber. Probleme gab es in diesem Zusammenhang nie. Bis der Mann seine Verlobte tatsächlich heiraten wollte.

Ende 2009 hatte die Firma dem Mann eine Festanstellung ab Februar des darauffolgenden Jahres angeboten. Kurz vorher wollte der Ingenieur noch heiraten. Das passte dem Arbeitgeber aber gar nicht: bereits Anfang März erhielt der Mann eine betriebsbedingte Kündigung. Begründung: Er sei durch seine Ehefrau und die familiären Beziehungen zu China ein Sicherheitsrisiko für den Betrieb. Der Betriebsrat konnte die Kündigung nicht verhindern, denn sie erfolgte noch in der Probezeit, kurz bevor der Kündigungsschutz griff.

Der Mann klagte dennoch und bekam vor Gericht die Bestätigung: Die Kündigung verstoße "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden", wie es in der Urteilsbegründung des Landesarbeitsgerichts Kiel (Urteil vom 22. Juni 2011, Az.: 3Sa 95/11) hieß. Die Kündigung sei treu- und sittenwidrig.

Zuvor hatte allerdings das Arbeitsgericht Elmshorn die Klage des Mannes abgewiesen und damit die Angst vor Industriespionage, die allein auf der Herkunft eines Partners beruht, als zulässigen Kündigungsgrund bestätigt. Einen möglichen Gesetzesverstoß sahen die Richter in dieser Kündigung nicht. Darüber wunderte man sich wohl nicht nur beim LAG.

Tatsächlich kann auch eine private Beziehung in sensiblen Bereichen einen sicherheitsrelevanten Aspekt darstellen und entsprechende Folgen für den Arbeitnehmer haben. Hier beruhten die Bedenken aber nicht auf der in dieser Hinsicht kritischen Berufstätigkeit des Partners, sondern lediglich auf dessen Abstammung, respektive Herkunft. Das war den Richtern des LAG als Begründung für mögliche Industriespionage doch zu dünn. Nachdem der Arbeitgeber außerdem schon seit Jahren von dieser Beziehung gewusst hat und dem Ingenieur trotz dieses Wissens die Festanstellung angeboten hatte, ist es wohl nicht auszuschließen, dass die Begründung nur vorgeschoben war.

Warum der Mann wirklich gehen musste, wird das Geheimnis des Arbeitgebers bleiben. Der Ingenieur will in diese Firma jedenfalls nicht mehr zurückkehren und stimmte der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindung zu. (Marzena Sicking) / (map)