EU-Kommission hält an Fluggastdaten-Übermittlung fest

Nach dem Willen der EU-Kommission soll die umstrittene Weitergabe von Fluggastinformationen an die USA wie bisher weiter laufen – nur das Europa-Parlament wird in dieser Angelegenheit künftig kein Mitspracherecht mehr haben.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die EU-Kommission will die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für unzulässig erklärte Weitergabe von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) an die USA auch in Zukunft nahezu unverändert fortsetzen. Geändert werden soll lediglich die rechtliche Basis: Statt den Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten (Artikel 95 EG-Vertrag) soll einem neuen Abkommen der Artikel 38 (Titel VI) des EU-Vertrags zur öffentlichen Sicherheit und Strafverfolgung zu Grunde liegen, da die Passagierdaten zur Fahndung nach Terroristen verwendet werden. Für das Europa-Parlament, das gegen das Abkommen geklagt hatte, weil es die Privatsphäre der europäischen Fluggäste bei einer Weitergabe der Daten verletzt sah, würde dies den Ausschluss bedeuten, weil es bei Angelegenheiten zur öffentlichen Sicherheit und Strafverfolgung kein Mitspracherecht hat. Die von der Kommission vorgeschlagene Rechtsgrundlage sieht vielmehr eine einstimmige Entscheidung der 25 EU-Regierungen vor.

Um einen reibungslosen Übergang zum 1. Oktober zu ermöglichen, soll der bestehende Vertrag mit den Vereinigten Staaten per Monatsende gekündigt werden – aufgrund der neunzig Tage langen Kündigungsfrist erlischt die völkerrechtliche Gültigkeit des Abkommens dann Ende September. Im Rahmen des (alten und neuen) Abkommens müssen Fluggesellschaften den US-Behörden bis 15 Minuten vor Abflug insgesamt 34 Einzelinformationen zu jedem Passagier zur Verfügung stellen, der von Europa aus in die USA fliegt, darunter Name, Adresse, E-Mail-Kontakt, Telefon- und Kreditkartennummer oder auch Essenswünsche an Bord. Die US-Regierung sieht in den Daten ein wichtiges Instrument zur Terrorbekämpfung und droht Airlines, die eine Übermittlung der PNR-Daten (Passenger Name Record) verweigern, mit dem Entzug von Landerechten für US-amerikanische Flughäfen.

Dass sich der Erfolg des Parlaments vor dem Europäischen Gerichtshof möglicherweise als kontraproduktiv erweisen könnte, davor hatten zuletzt Bürgerrechtsorganisationen wie die britische Statewatch gewarnt: Statewatch sprach von einem "Pyrrhussieg", da die Richter in Luxemburg die eigentlichen Sorgen der klagenden EU-Abgeordneten nicht behandelten und das Abkommen durch noch stärker grundrechtsgefährdende Verabredungen mit den USA oder durch einen Rahmenbeschluss des Rates ersetzt werden könnte. Die EU-Datenschutzbeauftragten hatten sich im Rahmen der so genannten Artikel-29-Gruppe in der vergangenen Woche in Brüssel für eine restriktive Neuauflage des 2004 geschlossenen Flugpassagierdaten-Abkommens zwischen der EU-Kommission und den USA stark gemacht – was sich mit der inhaltlich unveränderten Vertragsfortführung aber als obsolet erweisen dürfte. (pmz)