Auskunftsrufnummer 11875 bleibt abgeschaltet
Der Betreiber der Rufnummer 11875 konnte sich vor Gericht nicht gegen die Bundesnetzagentur durchsetzen. Diese hatte die Rufnummer nach Beschwerden von Verbrauchern und öffentlichen Einrichtungen abschalten lassen.
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Auskunftsdiensterufnummer 11875 abschalten zu lassen, hat nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster Bestand. Das Gericht hat den Antrag auf vorläufige Aussetzung der Vollziehung der Abschaltungsaufforderung der Rufnummer bis zur Entscheidung über die Beschwerde abgelehnt. Damit haben laut Bundesnetzagentur das Verwaltungsgericht (VG) Köln und das OVG die Entscheidung der Bundesnetzagentur bestätigt, die Rufnummer am 27. September 2005 abzuschalten.
Verbraucher und betroffene öffentliche Einrichtungen hatten sich bei der Bundesnetzagentur über den 11875-Betreiber beschwert. In öffentlichen Telefonbüchern waren Stichwörter wie "Straßenverkehrsamtsauskunft", "Bahnauskunft" und "Einwohnermeldeamtsauskunft zu finden. Bei Anwahl der dort genannten Rufnummern verwies eine Bandansage auf die 11875. Dort wurde nach Angaben der Bundesnetzagentur zum Tarif des Auskunftsdienstes zu einem Informationsdienst "vermittelt", der nur allgemeine Informationen zum jeweiligen Stichwort lieferte.
Das wertete die Agentur als einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen für Auskunftsdiensterufnummern, nach denen diese Dienste nur bestimmte anschluss- beziehungsweise teilnehmerbezogene Daten nennen dürfen. Da aber die weiteren Informationen fast ausschließlich über die 11875 erreichbar gewesen seien, hat die Bundesnetzagentur den allgemeinen Informationsdienst als Dienstleistung des Auskunftsanbieters eingestuft. Diese Dienstleistung sei jedoch für Auskunftsdienste unzulässig.
Dem Widerruf der Auskunftsdiensterufnummer 11875 durch die Bundesnetzagentur sei ein umfangreiches Anhörungsverfahren vorausgegangen, das den Vorwurf einer "unzulässigen Erbringung von allgemeinen Mehrwertdiensten" bestätigt habe. Solche Mehrwertdienste dürften nur in der Rufnummerngasse (0)190 oder (0)900 betrieben werden. Der Betreiber hatte laut Bundesnetzagentur den Dienst erst unmittelbar vor Durchsetzung der vom Verwaltungsgericht bestätigten Abschaltungsverpflichtung abgeschaltet.
Vor einem Jahr hatte die Deutsche Bahn vor der Rufnummer 11875 gewarnt. Sie tauchte seinerzeit im Zusammenhang mit dem Telefonbucheintrag "Bahnhof Allgemeine Infostelle rund um den Bahnhof in Ihrer Stadt T. Schulz e.K." auf. Vor der Masche mit Telefonbucheinträgen, die auf offiziell klingende Stellen wie "Kfz-Zulassungsstelle" verweisen, hatte die Stadt Frankfurt am Main vor gut drei Jahren mit einer Plakataktion gewarnt. (anw)