Internet-Troll zu Freiheitsstrafe verurteilt

Weil sich ein Mann bei Facebook und YouTube über Todesfälle lustig gemacht hat, wurde er von einem britischen Gericht ins Gefängnis geschickt.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Johannes Haupt

Ein 25-jähriger Brite muss ins Gefängnis, weil er sich im Internet über die Tode von vier Teenagern lustig gemacht hat. Der arbeitslose Mann postete bei Facebook herablassende Bemerkungen auf Trauerseiten von kürzlich Verstorbenen und auf die Pinnwände Hinterbliebener. Den Freitod eines 15-jährigen Mädchen, das sich vor einen Zug geworfen hat, kommentierte er auf einer Gedenkseite etwa mit "I fell asleep on the track lolz". Später postete er ein selbst erstelltes Youtube-Video, in dem das Gesicht des Mädchens auf die Spitze einer Comiclokomotive montiert war.

Für ein 14-jähriges Mädchen, das infolge eines epileptischen Anfalls starb, erstellte der Mann sogar eine eigene Gedenkseite, die er ebenfalls mit gemacklosen Inhalten befüllte. Unter anderem postete er am Muttertag die Nachricht "help me mummy, it's hot in hell". Eine Bekannte der Toten, die mit der Trollseite anfangs in Verbindung gebracht wurde, versuchte sich daraufhin mit einer Überdosis Drogen das Leben zu nehmen.

Am Dienstag wurde der Mann von einem Gericht in seiner Heimatstadt Reading zu 18 Wochen Haft verurteilt, der Maximalstrafe für dieses Vergehen. Wie der Guardian berichtet, wandte sich der Richter in der Urteilsbegründung direkt an den Angeklagten: "Sie haben hinterbliebenen Freunden und Verwandten, die in Trauer waren, weiteres unermessliches Leid zugefügt. Die Vergehen sind so ernst, dass nur eine Freiheitsstrafe angemessen erscheint." Der Vater einer Verstorbenen äußerte die Hoffnung, das Urteil habe Signalwirkung für andere Trolle, die im vermeintlichen Schutze der Anonymität ihr Unwesen trieben. Ein Facebook-Sprecher sagte der Daily Mail, im sozialen Netzwerk gebe es keinen Platz für Trollerei. Bei Kenntnisnahme würden die Accounts von Unruhestiftern umgehend gelöscht.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe wurde dem Mann die Nutzung von Websites wie Facebook, Twitter und YouTube innerhalb der nächsten fünf Jahre verboten. Der Verurteilte kannte keines der Opfer persönlich. Er leidet am Asperger-Syndrom (eine Form von Autismus) und soll Alkoholprobleme haben. (jh)