Gesundheitskarte: Kompetente Nutzer braucht das Land

Der gestern beendete Fachkongress "IT-Trends in der Medizin" ließ zum Finale Verbraucher- und Datenschützer die Belange des krankenversicherten Volkes vertreten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 12 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Nach den Ausführungen der wichtigsten Akteure, die die elektronische Gesundheitskarte einführen, sollte am letzten Tag des Fachkongresses "IT-Trends in der Medizin" die Perspektive der Bürger und Versicherten im Vordergrund stehen. Vor deutlich weniger Zuhörern als zuvor referierten Verbraucher- und Datenschützer, Vertreter von Krankenkassen und Pflegediensten, sich dabei allesamt als Partner des Bürgers in Szene setzend. Dabei standen die berühmten A-Wörter im Mittelpunkt der Ausführungen: Angst und Akzeptanz. Die Angst, was in einem für Laien undurchschaubaren System gespeichert wird, kann nur dann der Akzeptanz weichen, wenn der vielzitierte mündige Patient tatsächlich Herr seiner Daten ist.

Werner Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW referierte die offenen Fragen von Verbrauchern: Sie wollten wissen, wie beim Hausbesuch des Arztes die notwendige Online-Verbindung zu den Versicherungsdaten hergestellt wird und wie man Rezepte für andere Personen in der Apotheke abholen kann. Da viele Deutsche inzwischen Zusatzversicherungen abgeschlossen hätten, interessiere auch die Frage, wie man mit mehreren Gesundheitskarten umgeht. Generell befürchtete Schuldzinski, dass ältere Menschen und Personen ohne IT-Kenntnisse zu den Benachteiligten bei der Einführung der Gesundheitskarte gehören würden, und forderte möglichst einfache Systeme.

Ein Beispiel von einfachen Systemen stellte Hans-Willi Schemken von der AOK-Rheinland vor, die eine grenzüberschreitende Versichertenkarte entwickelt hat. Diese wird auch in Belgien und den Niederlanden akzeptiert. Die "AOK Gesundheitskarte International", konzipiert für Deutsche, Holländer und Belgier, die jeweils im Nachbarland leben, ist eine herkömmliche Krankenkassenkarte mit Chip, wird aber web-orientiert eingesetzt. Beim Arzt holt sich der Patient über einen Webserver die notwendigen Genehmigungen und Unterlagen in der jeweiligen Landessprache. Aus Sicht der Datenschützer wirft die Karte freilich Probleme auf, ist doch die PIN als Passwort für den Webserver gleich dem Geburtsdatum des Versicherten und damit eher schwach geschützt.

Solchermaßen einfache und vielleicht nur auf den ersten Blick kundenfreundliche Lösungen wurden von Thilo Weichert vom unabhängigen Landesdatenschutzzentrum Schleswig Holstein (ULD) kritisiert. Auch Weichert betonte, dass das Problem der Wahlfreiheit des Versicherten bei der Entscheidung, was auf der Gesundheitskarte gespeichert wird, ohne ein gerüttelt Maß an Medienkompetenz nicht zu machen sei. Ohne eine solche Kompetenz im Umgang mit Verordnungsdaten und digitalen Signaturen würden Ohnmachtsgefühle den Erfolg der Karte in Frage stellen, wenn sich der Versicherte als reines Objekt der Datenverarbeitung erfahre. Weichert machte darauf aufmerksam, dass viele mit der Gesundheitskarte anfallenden Daten von großem wirtschaftlichen Wert für die medizinische und pharmazeutische Forschung seien. Auch kämen große Datensammlungen durch die eingebauten Kontrollfunktionen im Gesundheitssystem zusammen, wenn etwa die Daten zum Infrastrukturausgleich unter den Bundesländern erhoben werden. Hier müssten unabhängige Audits erfolgen, wie sie das ULD mit seinem Datenschutz-Gütesiegel anbiete und beim Gesundheitskarten-Modellprojekt in Flensburg erfolgreich durchgeführt habe.

Gerade die Forschung ist es, die die Empfehlungen der Datenschützer für allzu weitreichend halten. Mitte Juli hatte zum Beispiel der Bundesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser den Datenschutz bei der Qualitätssicherung von Dialysepatienten heftig kritisiert, der die mehrfach gestufte Pseudonymisierung der Patientendaten oder die Einwilligung der Patienten zum Austausch der Daten fordert. Solche Verfahren seien einer Qualitätssicherung abträglich, heißt es in der Erklärung, die eine grundsätzliche Reduzierung des Datenschutzes durch den Gesetzgeber fordert. (Detlef Borchers) / (psz)