Yahoo und die Nazi-Memorabilien: 4. Akt
Ein US-Gericht will neue Argumente anhören im 5-Jahres-Streit um Nazi-Memorabilien auf Yahoo-Auktionsseiten.
Fünf Jahre währt nun der gerichtliche Streit darüber, ob Yahoo den Zugang zu Nazi-Materialien auf seinen Auktionsseiten für französische Nutzer sperren muss. Antifaschistische Gruppen in Frankreich hatten gegen Yahoo geklagt und im April 2000 vor einem französischen Gericht Recht bekommen. Yahoo wurde verurteilt, seine Auktionsseiten mit Nazi-Material für französische Bürger zu sperren. Vom Gericht berufene Experten hatten dargelegt, dass eine Blockade nach geografischen Gesichtspunkten möglich sei – wenn auch nicht vollständig, so doch für den Großteil französischer Internet-Nutzer. Für jeden Tag, an dem die Sperre nicht vorhanden sei, müsse Yahoo 100.000 Franc Strafe zahlen – was über 15.000 Euro entspricht.
Ein Jahr später urteilte ein US-Bezirksgericht, dass Yahoo nicht an französisches Recht gebunden sei, und die vom Pariser Gericht verhängte einstweilige Verfügung eine Einschränkung der Meinungsfreiheit bedeute, die nach US-Recht nicht akzeptiert werden könne.
2004 wiederum hob ein US-Berufungsgericht das Urteil der niedrigeren US-Instanz auf. Begründung: Yahoo verdiene Geld mit Internet-Inhalten, die weltweit zugänglich seien, und dürfe daher auch bei Verstoß von internationalen Gesetzen in den USA verklagt werden.
Diese Woche nunmehr hat der 9th U.S. Circuit Court of Appeals angekündigt, einige Argumente beider Seiten neu anzuhören. Während die Kläger dies als bedeutungslos ansehen, interpretieren es Yahoo-Anwälte als Teilsieg. Theoretisch ist die im Jahr 2000 vom Pariser Gericht verhängte Strafe bis heute in den Millionen-Dollar-Bereich gestiegen. (ae)