Bundesdatenschützer pocht auf hohen Datenschutzstandard bei EU-Strafverfolgung

Peter Schaar drängt auf die rasche Verabschiedung einer EU-weiten Datenschutzregelung für die polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und auf klare Regelungen mit Drittstaaten.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar drängt auf die rasche Verabschiedung einer EU-weiten Datenschutzregelung bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. Er habe die deutsche Ratspräsidentschaft gebeten, den Vorschlag der EU-Kommission für einen Rahmenbeschluss zum Schutz personenbezogener Daten im Strafverfolgungssektor mit aller Anstrengung zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, teilte Schaar am heutigen Montag anlässlich des informellen EU-Treffens der Justiz- und Innenminister in Dresden mit. Solche klar geregelten Vorschriften zum Bewahren der Privatsphäre seien unerlässlich, "um das gegenseitige Vertrauen der EU-Staaten beim Informationsaustausch in Strafsachen zu stärken und um einer Zersplitterung des Datenschutzes in Einzelregelungen vorzubeugen." Wichtiger Bestandteil eines solchen Beschlusses müsse eine effektive Datenschutzkontrolle sein.

Gleichzeitig forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte auch einen besseren Schutz der personenbezogenen Daten, die verstärkt von europäischen Sicherheitsbehörden an Drittstaaten übermittelt werden. "Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft sollte die Gelegenheit nutzen, dieses Anliegen voranzubringen", mahnte Schaar in Richtung Berlin. Dies gelte insbesondere für die anstehenden Verhandlungen über ein neues Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten in die USA und hinsichtlich des umstrittenen Zugriffs von US-Behörden auf Zahlungsverkehrsdaten, die durch das internationale Finanznetzwerk SWIFT verarbeitet werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die Tagung mit seinen Kollegen in Dresden bislang vor allem genutzt, um für die Überführung des Vertrags von Prüm (PDF-Datei) in den Rechtsrahmen der gesamten EU zu werben. Mit dem völkerrechtlichen Konstrukt von 2005 wollen inzwischen 11 EU-Länder unter der Führung von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlanden, Österreich und Spanien eine neue Phase zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Bekämpfung des Terrorismus, der Kriminalität und der illegalen Migration begründen und die Kontrollmöglichkeiten im Schengen-Raum erweitern. Gleichzeitig macht sich die Bundesregierung für den Beitritt aller 27 Mitgliedsstaaten zu dem Vertrag stark. Ziel ist es laut Schäuble, durch einen besseren, elektronischen Informationsaustausch etwa von DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten mehr Sicherheit für die Bürger in ganz Europa zu schaffen.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestünden keine Bedenken gegen einen verstärkten Austausch personenbezogener Daten zwischen den europäischen Justiz und Strafverfolgungsbehörden auf der Basis des Prümer Vertrages, machte Schaar nun klar. Allerdings gelte dies nur, schränkte er ein, "wenn dabei auch ein hoher Datenschutz-Standard auf europäischer Ebene abgesichert wird." Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch geht allerdings davon aus, dass die deutsche Präsidentschaft den unter anderem von den USA nicht gern gesehenen Entwurf für einen Rahmenbeschluss zum Datenschutz im Sicherheitsbereich komplett fallen lassen und ihn allein durch die Vorkehrungen zum Schutz persönlicher Daten im Vertrag von Prüm zu ersetzen will.

Das Bundesinnenministerium hebt in seinen Mitteilungen zu dem Strafverfolgungsübereinkommen zwar immer wieder "positiv" auch dessen "umfassende Datenschutzregelungen hervor, die den hohen Ansprüchen eines modernen Datenschutzes entsprechen." Datenschützer wie der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert, haben dagegen diesbezüglich Mängel bei der Schengen-Ergänzung ausgemacht. Hinsichtlich des Datenschutzniveaus bei den Abfragern der wachsenden vernetzten Informationsbestände werde letztendlich auf das jeweilige nationale Datenschutzrecht verwiesen. Als Mindeststandard würden zugleich die Empfehlungen des Europarates aus dem Jahr 1987 herangezogen, die ausdrücklich nicht den Anspruch auf Verbindlichkeit erheben. Generell werde "ohne ersichtliche tatsächliche Prüfung unterstellt, dass das Datenschutzniveau in den beteiligten Ländern schon ausreichend sein dürfte".

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(Stefan Krempl) / (jk)