"Richtervorbehalt für die Rasterfahndung wurde umgangen"

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter erläutert seine Gründe für den Antrag auf gerichtliche Überprüfung der umstrittenen Kreditkartenüberprüfung im Rahmen der Kinderpornografie-Fahndung.

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Von
  • Florian Rötzer

Unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Halle hat die Ermittlungsgruppe "Mikado" des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt nach der weltweiten Operation "Marcy" im Jahr 2003 einen weiteren Fahndungserfolg bei der Bekämpfung von Kinderpornografie erzielt. Dabei wurden erstmals die deutschen Kreditkartenserviceunternehmen aufgefordert, die Daten von mehr als 20 Millionen Kunden zu überprüfen. Verdächtig waren Kunden einer Website, die kinderpornografisches Material gegen Bezahlung von einem bestimmten Betrag anbot.

"Im Rahmen einer bisher wohl einmaligen Zusammenarbeit mit den deutschen Kreditkartenserviceunternehmen", so meldeten die Ministerien für Inneres und Justiz von Sachen-Anhalt, "konnten alle deutschen Nutzer dieses kinderpornografischen Mitgliederbereichs namentlich identifiziert und die entsprechenden Ermittlungsverfahren eingeleitet werden." Insgesamt wurden 322 Tatverdächtige in ganz Deutschland nach Durchsuchungen von Wohnungen und Geschäftsräumen und der Sicherstellung von Beweismaterial ermittelt. Ein "Großteil" der Verdächtigen sei "gut situiert, alleinstehend und ledig". Die Betreiber der Website konnten allerdings nicht identifiziert werden.

Gegen die massenhaften Kreditkartenprüfung von über 20 Millionen Deutschen haben mittlerweile zwei Anwälte einen Antrag auf richterliche Entscheidung eingelegt: der Hamburger Rechtsanwalt Markus Böhmer und der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter. Dieser begründet seinen Antrag damit, dass die Rasterfahndung rechtswidrig erfolgt und unverhältnismäßig gewesen sei. Man habe die Kreditkarteninformationen aller 22 Millionen Kunden ohne Anfangsverdacht durchsuchen lassen und sei dann erst auf konkrete Verdachtsmomente gestoßen. Damit wurde gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen, was rechtswidrig bleibe, auch wenn der Anlass die Bekämpfung von Kinderpornografie ist. "Wenn bestimmte Rechtsgüter plötzlich eine Sonderstellung einnehmen", betont Udo Vetter im Gespräch mit Telepolis, "leben wir nicht mehr in einem Rechts-, sondern einem Willkürstaat."

Noch schlimmer sei es, fügte Vetter hinzu, dass die Kreditkartenfirmen die Rasterfahndung für die Staatsanwaltschaft ausgeführt haben: "Hierdurch wurde versucht, den Richtervorbehalt für Rasterfahndungen zu umgehen. Außerdem ist es fast schon ein eigener Skandal, dass solche Ermittlungen in die Hände von Privaten gegeben werden. Wer sagt denn, dass wichtige Kunden oder gar eigene Mitarbeiter nicht aus der Trefferliste gestrichen wurden?"

Vetter kritisiert auch, dass die Polizei unfähig war, die Betreiber der Website zu ermitteln. Die Operation Mikado müsse daher eigentlich als Fehlschlag gelten. Ins Netz seien nur die Konsumenten von Kinderpornografie "am Ende der Verwertungskette" geraten, deren Straftat nach dem Gesetz nur so schwer wie Sachbeschädigung geahndet werde. Vetter ist überzeugt davon, dass die Maßnahme vor Gericht noch als rechtswidrig bewertet werde. Würde das nicht geschehen, dann würde, so warnt Vetter, das Tor für weitere ähnliche Massenfahndungen ohne begründeten Anfangsverdacht geöffnet. "Es gibt tausende Internetseiten mit illegalen Angeboten", erläutert der Rechtsanwalt. "Das muss nicht Kinderpornografie sein. Der nächste Ansatzpunkt wären MP3- und Filmportale, die möglicherweise gegen (deutsches) Urheberrecht verstoßen. Hier wären sicherlich tausende, wenn nicht sogar hunderttausende "Treffer" denkbar. "Das führt dann zu einer Kriminalisierung der deutschen Bevölkerung, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Ob die Jubelmeldungen der Ermittlungsbehörden dann auch noch so gut ankommen, wenn deutsche Kinderzimmer flächendeckend durchsucht werden?"

Siehe dazu auch in Telepolis das vollständige Gespräch mit Udo Vetter:

Zur Aktion gegen Kinderpornografie im Internet und zur Überprüfung der Kreditkartendaten siehe auch:

(fr)