EU-Kommission stellt Verfahren gegen IBM ein

Drei Konkurrenten haben Beschwerden, in denen es um die angeblich Kopplung von Hardware und Betriebssystem geht, zurückgezogen. Außerdem hat sich IBM bereit erklärt, mit der EU-Kommission zu kooperieren.

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  • dpa

Die EU-Kommission hat "nach eingehender Prüfung" ein Verfahren gegen IBM wegen angeblichen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln eingestellt. Das teilte die EU-Behörde am Dienstag mit. Dabei ging es um die angebliche Kopplung von Hardware und Betriebssystem. Die drei Beschwerden von Konkurrenten, darunter die Softwareunternehmen T3 Technologies und Turbo Hercules, seien zurückgezogen worden. "Wir haben diesen Teil der Untersuchung abgeschlossen", so EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia.

Wegen eines weiteren Vorwurfs, IBM habe Anbieter von Wartungsdiensten von Mainframes aus dem Markt gedrängt, machte IBM der EU-Kommission ein Angebot. Das Unternehmen wolle fünf Jahre lang gewährleisten, dass Ersatzteile und technische Informationen "zu angemessenen Bedingungen" allen Konkurrenten, die Wartungsdienste anbieten, offenstehen. Nun bittet die EU-Kommission die Konkurrenz um Stellungnahmen.

Brüssel verdächtigte IBM, bei Hochleistungs- und Großrechnern seine Hardware an das Betriebssystem gekoppelt und auf diese Weise Konkurrenten vom Markt verdrängt zu haben. Deshalb hatte die Wettbewerbsbehörde im Juli 2010 eine Kartelluntersuchung gegen IBM, einen der weltweit größten Softwarehersteller, eröffnet.

Die Kommission prüfte zudem, ob der Konzern Wartungsdienste abgeschottet und den Zugang zu seinen Ersatzteilen eingeschränkt oder diese erst verspätet geliefert hat.

Dabei drohte IBM ein Bußgeld von bis zu 10 Prozent seines Jahresumsatzes – 2010 waren das 99,9 Milliarden Dollar. Microsoft musste in einem ähnlichen Fall Geldbußen zahlen und EU-Auflagen erfüllen, weil es seinen Browser Internet Explorer an sein Betriebssystem gekoppelt hatte.

"Ich begrĂĽĂźe die Bereitschaft von IBM, auf unsere Bedenken hinsichtlich des fairen Wettbewerbs auf dem Markt fĂĽr GroĂźcomputer einzugehen", sagte Almunia. In der EU sind Absprachen zum Schaden von Wettbewerbern oder Verbrauchern verboten. (anw)