US-Regulierer verpflichtet VoIP-Anbieter zu Zahlungen in Sicherungsfonds
Die US-Regulierungsbehörde FCC will auch Anbieter von landesweiten VoIP-Telefonaten zu Beiträgen in den Universal Service Fund heranziehen, der eine Grundversorgung von Telekommunikationsdiensten auch in dünn besiedelten Regionen gewährleisten soll.
Am 21. Juni 2006 hat die FCC beschlossen, künftig auch Anbieter von VoIP-Telefonaten zu einem Beitrag in den Universal Service Fund (USF) zu verpflichten (FCC 06-94). Aufgabe der Federal Communications Commission (FCC) als Aufsichtsbehörde für das US-amerikanische Telekommunikationswesen ist es unter anderem, eine Grundversorgung für sämtliche Bürger der Vereinigten Staaten sicherzustellen, insbesondere Bedürftige und Bewohner dünn besiedleter ländlicher Regionen. Dazu unterhält die FCC einen Ausgleichsfond, der von den verschiedenen Dienstleistern finanziert werden muss, die landesweite Gespräche in das Festnetz anbieten.
Betroffen sind VoIP-Anbieter, die auch Übergänge ins normale Telefonnetz haben. Nach Ansicht der Kommission verstehen die VoIP-Anbieter ihren Service systembedingt als länderübergreifend und seien daher mit anderen Telekommunikationsdienstleistern gleich zu behandeln. Die FCC hat den so genannten "Safe Harbor"-Beitrag, der als Berechnungsgrundlage für den an den USF zu entrichtenden Beitrag dient, auf 64,9 Prozent der gesamten VoIP-Umsätze der jeweiligen Anbieter festgesetzt. Die Unternehmen haben alternativ die Wahl, die Höhe ihres Beitrags an den tatsächlichen Umsätzen für landesweite VoIP-Gespräche in das Festnetz auszurichten oder Studien über das entsprechende Gesprächsaufkommen heranzuziehen.
Gleichzeitig erhöht die FCC die Berechnungsgrundlage, die für Mobilfunkanbieter bei landesweiten Gesprächen gilt, von 28,5 auf 37,1 Prozent. Die Kommission reagiert mit beiden Schritten auf das schwindende Mittelaufkommen des USF. Der Fond leidet insbesondere nach dem im vergangenen Jahr gefassten Beschluss, die DSL-Anbieter von ihren Beiträgen zu befreien, unter sinkenden Einnahmen. Auf die Verbraucher dürften im Zuge der Entscheidung allerdings höhere Gesprächsgebühren zukommen, da die Anbieter auch in der Vergangenheit ihre Beitragskosten für den USF stets auf die Kunden umgelegt haben. (map)