Start der Elektronischen Gesundheitskarte lässt viele Fragen offen

Ab dem 1. Oktober geben die gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands die elektronische Gesundheitskarte (eGK) aus. Damit kommt eine Karte in den Umlauf, die im Offline-Betrieb sinnlos und deren Online-Betrieb mit vielen offenen Fragen behaftet ist.

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Von
  • Detlef Borchers

Am Mittwoch haben sich die Spitzenvertreter der Krankenkassen und der Ärzteschaft im Rahmen eines "Rollout-Informationstages" der Projektgesellschaft Gematik in Berlin den Fragen der Presse zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gestellt. Alle Beteiligten zeigen sich demonstrativ optimistisch, dass das größte deutsche IT-Projekt – sieben Jahren verspätet und erheblich abgespeckt – nun richtig startet. Dabei soll die Online-Kommunikation aller Beteiligten erst 2015 kommen.

Ab dem 1. Oktober geben die gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands die eGK aus. Sie müssen im kommenden Quartal per Gesetz 10 Prozent ihrer Versicherten mit der eGK versorgen, andernfalls werden ihnen 2 Prozent der Verwaltungsgelder gestrichen. Für das Jahr 2012 soll das vom Gesundheitsministerium vorgegebene eGK-Quorum gar bei 70 Prozent liegen. Damit kommt eine Karte in Umlauf, die im Offline-Betrieb sinnlos ist und deren Online-Betrieb mit vielen offenen Fragen behaftet ist.

Die 153 Krankenkassen Deutschlands wollen insgesamt 69,5 Millionen Versicherte mit der eGK versorgen. 6,9 Millionen müssen bis zum 31. Dezember 2011 eine Karte besitzen. 130 Krankenkassen haben einen Antrag auf Zulassung ihrer Karte bei der Gematik gestellt, von denen 14 derzeit die Produktionsfreigabe erhalten haben. Aktuell befinden sich Karten von 60 Kassen im Zulassungstest: Ob die Quote von 10 Prozent erreicht werden kann, ist offen. Ob alle 123.000 Arztpraxen mit dabei sind, ebenfalls: Sachsen, Hessen und Schleswig-Holstein liegen noch abseits der 85 Prozent installierten Kartenterminals. Ab dieser Quote können Versicherte einen reibungslosen Umgang mit der neuen Karte erwarten.

Wer eine neue eGK erhält, solle umgehend seine herkömmliche KVK zerstören oder zurückschicken, damit keine Verwirrung aufkomme, erklärte Rainer Höfer, Abteilungsleiter IT-Fragen beim GKV-Spitzenverband der Kranken- und Pflegekassen. Nach seinen Angaben werden die Kassen allein in diesem Jahr 170 Millionen Euro für Karten und die neuen Kartenterminals ausgeben, die den Ärzten subventioniert werden. Wenn nächstes Jahr die staatlich vorgegebene Ausgabequote tatsächlich bei 70 Prozent liegen sollte, werden die Kosten deutlich höher liegen.

Bis auf Weiteres arbeiten die Karten im Offline-Modus, leisten also nicht wesentlich mehr als die KVK, die abgelöst wird. Wirklich neu ist unter den zehn Feldern des Versichertenstammdatensatzes nur die schon länger eingeführte lebenslange Versichertennummer, die meisten Versicherten bei Ausgabe der Karte zum ersten Mal sehen dürften – sie ist auf dem Kartenkörper aufgedruckt.

Technisch ist der Chip der kontaktbehafteten Smartcard zwar ein Mikroprozessor mit Verschlüsselungsfunktionen und mindestens 59 KByte Speicher (KVK: 0,25 KByte), aber das System bleibt im Dämmerschlaf: Weil die Karte im Offline-Modus arbeite, gebe man vorerst nicht eine PIN heraus, die "niemand braucht", erklärte die GKV-Vorsitzende Doris Pfeiffer. Damit können die auf der Karte aufgebrachten CA- und Root-Zertifikate verbunden mit der PIN nicht durch den Bürger benutzt werden, um beispielsweise für seinen Arzt bestimmte Dokumente mit einer fortgeschrittenen Signatur zu unterschreiben. Ohne PIN kann der Karteninhaber zwar seine Medizindaten verschlüsseln, aber nicht wieder lesen.

Auch der Blick auf die Karte, was denn da im ungeschützten Speicherbereich an Daten liegt, bleibt dem Bürger verwehrt. Projekte wie ID4health sind hier konzeptionell schon deutlich weiter, benötigen aber bereits jetzt die Versicherten-PIN. Die Absage dürfte auch ein schwerer Rückschlag für die Initiative der KKH-Allianz bedeuten, die ein Lesegerät für eGK und den elektronischen Personalausweis für mündige Bürger bereithalten will.

Das aufgebrachte Foto für Versicherte ab einem Alter von 15 Jahren soll den Missbrauch des Kassensystems verhindern. Die Krankenkassen beklagen Verluste in zweistelliger Millionenhöhe durch den "Kartenhandel am Bahnhof", sagte Carl-Heinz Müller von der kassenärztlichen Bundesvereinigung. Gleichzeitig betonte man in Berlin, dass ein fehlendes Foto nicht zur Ablehnung der Behandlung durch einen Arzt führen darf.

Der erste Fortschritt, der dem Versicherten das neue System begreiflich machen kann, dürfte der Notfalldatensatz sein, den er auf eigene Kosten vom Arzt auf der Gesundheitskarte anlegen lassen kann. Hierfür gibt es bereits Pläne, die umgesetzt werden könnten – wäre da nicht die Intervention des Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr, der am Wochenende anregte, dass Krankenkassen bei der Fotoanforderung gleich die Bereitschafts zur Organspende klären sollten. Weitere Verfügungen etwa zur Gewebespende, zur Vorsorgevollmacht und ein Hinweis, wo die Patientenverfügung gespeichert ist, könnten folgen.

Fraglich ist auch, inwieweit die Kassen Willens sind, das System künftig finanziell zu stemmen. Unter dem Stichwort Alternative 2012 existiert ein Vorschlag der Kassen, die Online-Anbindung allein auf das Versichertenstammdatenmanagement und die Kommunikation der Leistungserbringer zu beschränken. Bei der Online-Anbindung würde allein die eGK auf Gültigkeit und Adressänderungen überprüft, bei der Kommunikation der Ärzte untereinander allein der Heilberufsausweis der Ärzte ausreichen. (anw)