Brüssel will Datenschutz im Sicherheitsbereich vereinheitlichen

Die EU-Kommission hat einen Entwurf für einen Rahmenbeschluss des EU-Rates präsentiert, der die Rechtmäßigkeit beim Austausch von Daten durch Strafverfolger gewährleisten soll.

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Die EU-Kommission hat einen Entwurf für einen Rahmenbeschluss des EU-Rates präsentiert, der die Rechtmäßigkeit beim Austausch von Daten durch Strafverfolger gewährleisten soll. Das Gesetzesvorhaben soll die allgemeine Datenschutzrichtlinie von 1995 ergänzen, die sich insbesondere auf die im Binnenmarkt tätigen Unternehmen bezieht. Den Bürger verheißt der Vorstoß somit etwa das Recht, teilweise mit Hilfe von Kontrollinstanzen Einsicht in die über sie bei Sicherheitsbehörden gespeicherten Datentypen zu erhalten. Gleichzeitig rüsten die Brüsseler Institutionen mit dem Vorschlag aber auch weiter für die heftig umstrittene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten da das Gesetz quasi als kleines Korrektiv für die pauschale Überwachungsmaßnahme des elektronischen Lebens der 450 Millionen EU-Bürger gedacht ist und etwas mehr Transparenz in die von den Strafverfolgern angeforderten Datenberge bringen soll.

Vorrangiges Ziel des Rahmenbeschlusses ist es, den Zugang zu den bei Polizei- und Justizbehörden vorgehaltenen personenbezogenen Daten klarer zu regeln. Es soll sichergestellt werden, dass nur berechtigte internationale Stellen und Drittländer für spezielle rechtmäßige Zwecke auf die Informationen zugreifen können. Diese müssen laut dem Entwurf auch selbst einen "angemessenen Datenschutz" gewährleisten. Ausnahmen sollen zur Abwehr einer ernsthaften Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder für Personen aber zulässig sein. Ferner ist die Ernennung von Aufsichtsbehörden wie den bereits bestehenden Datenschutzbeauftragten vorgesehen, welche die Einhaltung nationaler Vorschriften kontrollieren und über eine gemeinsame Arbeitsgruppe die EU-weite Beachtung der Richtlinien im Auge behalten sollen.

Laut Justizkommissar Franco Frattini wird das geplante Gesetz einen "zweigleisigen Ansatz" ermöglichen: "Organisierte Kriminalität und Terrorismus operieren eindeutig über Grenzen hinweg", betonte der Italiener. Sie könnten daher "nur durch eine starke polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und in immer stärkerem Maße auch zwischen der EU und Drittländern wirksam bekämpft werden." Ohne den Transfer personenbezogener Daten funktioniere diese Kooperation nicht, da in strafrechtlichen Untersuchungen ein solcher Informationsaustausch häufig entscheidend sei. Gleichzeitig seien damit aber "tief greifende Auswirkungen auf den Datenschutz" verbunden. Es müsse daher sichergestellt werden, erklärte Frattini, "dass die personenbezogenen Daten der Bürger mit Sorgfalt und Vorsicht verarbeitet werden".

Ein vorab von der Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichter Entwurf (PDF-Datei) für den Rahmenbeschluss rief bei der "European Digital Rights"-Initiative (EDRi) allerdings zwiespältige Reaktionen hervor. Sie begrüßte den Vorstoß zwar prinzipiell aus Sicht des Datenschutzes, verwies aber gleichzeitig auf "einige bedenkliche Bereiche". So enthalte der Gesetzesvorschlag weite Ausnahmeregelungen für die Mitgliedsstaaten, statt die Schutzvorschriften wirklich zu harmonisieren. Artikel 6 etwa würde in den Austausch von Daten über "die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Ansichten, Gewerkschaftsmitgliedschaft und zum Gesundheitszustand oder zum sexuellen Leben" erlauben, wenn dies als "absolut notwendig" für die "Verhinderung, Untersuchung, Aufklärung oder Verfolgung von Straftaten" angesehen werde.

Die Bürgerrechtler von EDRi kritisieren ferner, dass der Katalog an Daten, die vorgehalten und ausgetauscht werden dürfen, auf sehr viele Personengruppen bezogen ist. Rein Verdächtige, Zeugen oder Opfer von Verbrechen würden genauso dazu gehören wie Kontaktpersonen oder sonstige Informanten. Zu weit gehe zudem, dass Daten auch für "historische, statistische oder wissenschaftliche Zwecke" gesammelt und "mit verschiedenen Graden an Fehlerfreiheit und Zuverlässigkeit" gespeichert werden dürften. (Stefan Krempl) / (jk)