Datenschützer: Behörden sollen Facebook zurückhaltend nutzen

Auf ihrer Konferenz in München plädierten die deutschen Datenschützer auch für anonymes elektronisches Bezahlen, für Datenschutz in IPv6 und in der Cloud, beleuchteten die Anti-Terrorgesetze und setzten sich für Datenschutz als Bildungsaufgabe ein.

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Die Datenschützer von Bund und Ländern fordern öffentliche Stellen wie Behörden und Krankenkassen auf, soziale Netzwerke wie Facebook zurückhaltend zu nutzen. Von "Gefällt-mir"-Buttons und Ähnlichem solle abgesehen werden, wenn diese Dinge geltenden Standards nicht genügten. "Es kann nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger, die sich auf den Seiten öffentlicher Stellen informieren wollen, mit ihren Daten dafür bezahlen", heißt es in einer Entschließung (PDF-Datei), die nach der 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in München vorgelegt wurde. Öffentliche Stellen sollten auf solchen Plattformen keine Profilseiten oder Fanpages einrichten.

Die Datenschützer fordern (PDF-Datei) darüber hinaus, die Anti-Terror-Gesetze in Deutschland von unabhängigen Stellen überprüfen zu lassen. Es reiche nicht aus, wenn nur eine Regierungskommission schaue, ob die Gesetze notwendig sind, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar; sie müssten wissenschaftlich evaluiert werden. Die Datenschützer beklagten, dass die Bundesregierung die Anti-Terror-Gesetze ohne eine solche Evaluation verlängern und erweitern wolle. Schaar nannte als Beispiele die Möglichkeit zum Zugriff auf automatisierte Buchungssysteme und eine zentrale Kontodatenabfrage.

Zum Thema Bekämpfung der Geldwäsche fordern die Datenschützer vom Gesetzgeber, auf eine generelle Identifizierungspflicht beim Erwerb von elektronischem Geld zu verzichten. Damit wenden (PDF-Datei) sich die Datenschützer gegen einen aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Eine Tankstelle sei beispielsweise bereits beim Verkauf einer E-Geld-Karte im Wert von 5 Euro verpflichtet, den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift der Kundinnen und Kunden zu erheben und für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Damit würden noch mehr Daten unbescholtener Bürger erfasst und anlasslos gespeichert.

Anwender, die Dienste in der "Cloud" nutzen, sollten nach Meinung (PDF-Datei) der Datenschützer vorher die Datenschutz- und Informationssicherheitsanforderungen geprüft haben. Neben Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten gehe es dabei insbesondere auch um die Kontrollierbarkeit, Transparenz und Beeinflussbarkeit der Datenverarbeitung.

Weiter verlangen die Datenschutzbeauftragten, bei der Umstellung auf das Internetprotokoll IPv6 Datenschutz und IT-Sicherheit zu gewährleisten. Anbieter von Internetzugängen und -Diensten sowie Hersteller sollten ihre Produkte datenschutzgerecht gestalten und voreinstellen. Hier knüpfen die Datenschützer an frühere Bedenken und an die Forderung an, IP-Adressen weiterhin dynamisch zu vergeben, obwohl dies technisch mit IPv6 nicht notwendig sei.

Angesichts der heutigen Komplexität rund um den Umgang mit Daten setzen sich die Datenschützer dafür ein, dass Datenschutz einen größeren Stellenwert in der Bildung bekommt – und dafür nicht nur die Schulen, sondern unter anderem auch die Wirtschaft und Eltern gerade stehen. Die meisten Internetnutzer hätten den Überblick darüber verloren, "wer wann und zu welchem Zweck welche Daten von ihnen speichert, sie mit anderen Datensätzen verknüpft und ggf. auch an Dritte weitergibt". Sie könnten dann aber auch nicht das informationelle Selbstbestimmungsrecht effektiv ausüben. (anw)