Datenschützer stellt Forderungen für Elena-Nachfolgeverfahren

Nachdem der Bundestag den elektronischen Entgeltnachweis endgültig beerdigt hat, appelliert Peter Schaar an die Politik, beim geplanten Folgeprojekt die Sicherung der Privatsphäre ohne Abstriche zu gewährleisten.

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Der Bundestag hat am Donnerstagabend den elektronischen Entgeltnachweis (Elena) endgültig beerdigt. Nun appelliert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar an die Politik, beim geplanten Folgeprojekt die Privatsphäre ohne Abstriche zu gewährleisten. Wichtig sei insbesondere, den Umfang der personenbezogenen Informationen so gering wie möglich zu halten. Daten dürften nicht auf Vorrat gespeichert werden.

Fortschritte beim neuen "Meldeverfahren in der Sozialversicherung" wären nach Schaars Ansicht schon möglich, wenn die vielen im Sozialrecht verwendeten Einkommensbegriffe vereinheitlicht würden. Bedeutend sei auch, dass die erhobenen Daten strikt zweckgebunden sein müssten, Betroffene ihren Informationen möglichst weitgehend kontrollieren könnten und Auskunfts- und Berichtigungsansprüche gewährleistet würden. Insgesamt müsse das Verfahren "so bürgerfreundlich wie möglich" sein.

Um den Regierungsentwurf zum Elena-Ende aus der Vorwoche zu verabschieden, wählte die schwarz-gelbe Koalition die abschließende Lesung des Beherbergungs- und des Handelsstatistikgesetzes (PDF-Datei), an das ein Änderungsantrag zu Elena angehängt wurde. Die Oppositionsfraktionen stimmten geschlossen gegen das Vorhaben. Die SPD monierte, dass die Koalition Deutschland wieder ins 20. Jahrhundert zurückkatapultiere. Die Regierung habe es versäumt, für das "gute und ausgereifte System" zu werben. Die Grünen befanden zwar, dass Elena "datenschutztechnisch, bürokratisch und kostenmäßig völlig aus dem Ruder gelaufen" sei. Sie kritisierten aber, dass die Regelung an ein sachfremdes Gesetz angedockt wurde und so Kontrollgremien umgangen worden seien. (anw)