Telefonrechnungen mit Steuerfalle

Unternehmen, die auf ihrer Telefonrechnung auch Forderungen anderer Anbieter als der Deutschen Telekom finden, laufen womöglich ins offene Messer des Finanzamts.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Hans-Peter Schüler

Unternehmen, die auf ihrer Telefonrechnung auch Forderungen anderer Anbieter als der Deutschen Telekom finden, laufen womöglich ins offene Messer des Finanzamts. Wie die Redaktion der Online-Community Be-a-Part herausfand und sich von amtlicher Seite bestätigen ließ, könnten Telekomrechnungen mit ausgewiesenen Posten für Leistungen etwa von Call-by-Call-Providern bei einer Steuerprüfung zu schwerwiegenden Problemen führen. Die Telekom differenziert die Rechnungen nämlich ausschließlich nach Nettobeträgen und ermittelt erst für die Summe dieser Beträge die fällige Mehrwertsteuer. Betriebe, die diesen Aufschlag als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen wollen, können dies daher nicht nach Anbietern aufschlüsseln, zumal sie für jeden Steuer-Verursacher dessen Umsatzsteuer-ID angeben müssten. Die Telekom nennt auf ihrer Rechnung jedoch nur die eigene Umsatzsteuer-ID.

Das Forderung nach Angabe der Umsatzsteuer-IDs besteht, wie man aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (PDF) entnehmen kann, seit Anfang 2004. Demnach könnten Firmen, die für dieses Jahr Vorsteuerabzüge auf Telekom-Rechnungen vornehmen, ab 2006, wenn die ersten Steuerprüfungen für diesen Zeitraum ins Haus stehen, doppelte Schwierigkeiten bekommen. Der Steuerprüfer könnte die Vorsteuerabzüge für ungültig erklären und Nachforderungen stellen, zudem drohen sogar Bußgelder, weil die betroffenen Unternehmen ihrer Verpflichtung zur formalen Überprüfung der eingereichten Rechnungen nicht nachgekommen sind.

Die Telekom sieht das anders: Im Zusammenhang mit der Verpflichtung, auch den Rechnungsdienst für Call-by-Call-Provider zu übernehmen, wurde dem Bundespost-Nachfolger das Privileg zugestanden, steuertechnisch als "leistendes Unternehmen" im Namen dieser Provider aufzutreten. Die ursprüngliche Befristung dieser Regelung wurde später aufgehoben.

Die konstruierbare Schadenssumme auf Grund der fraglichen Praxis liegt für die Finanzbehörden exakt bei Null. Schließlich führt die Telekom genau die Steuerbeträge ab, die sonst ein anderer Diensteanbieter hätte abführen müssen. Vater Staat könnte also eigentlich ganz gelassen bleiben, doch wenn wie in diesem Fall der Amtsschimmel durchgeht, bleibt das für die Betroffenen nicht folgenlos. Unternehmen sind daher nicht schlecht beraten, sich frühzeitig zu erkundigen, ob das zuständige Finanzamt ihre Telekom-Rechnungen als korrekt anerkennt.

Auch bei der Umstellung auf elektronische Telefonrechnungen ist Vorsicht angebracht. Unternehmen könnten diese heruntergeladenen oder als PDF zugeschickten Dokumente nur dann als steuerlich verwertbare Belege einreichen, wenn darunter eine qualifizierte elektronische Unterschrift prangt. Gerade an dieser Signatur hapert es aber bei den meisten Telekommunikationsanbietern, warnt die Steuerberatergenossenschaft DATEV. Das kann die ganze Steuerbilanz ins Wanken bringen: "die im Rechnungsbetrag enthaltene Vorsteuer können Geschäftsleute nur dann geltend machen, wenn die Rechnung vollständig den rechtlichen Vorgaben entspricht" weiß DATEV-Sprecher Benedikt Leder.

Schön, dass die Deutsche Telekom ihren Kunden seit Ende 2004 signierte Rechnungen anbietet, wenn diese das im Web anfordern. Leider waren wir beim Test dieser neuen Funktion nicht sehr erfolgreich. Immerhin sollen die Abnehmer von papierlosen Rechnungen auf Wunsch auch nachträglich Finanzamt-taugliche Belege auf Papier erhalten. Über welchen Zeitraum sich dieser Wunsch befriedigen lässt und ob das auch bei anderen Providern machbar ist, wird jeder selbst prüfen müssen. Bleibt die alte Volksweisheit: "Was man Schwarz auf Weiß besitzt, …" (hps)