Online-Hotelbewertungen sind kein Beweismittel in Rechtsstreits
Die Verbraucherzentrale Potsdam weist darauf hin, dass Bewertungen von Hotels oder Pauschalreisen im Internet immer nur subjektive EindrĂĽcke einzelner Urlauber und keine Beweismittel sind.
Bewertungen von Hotels oder Pauschalreisen im Internet sind immer nur subjektive Eindrücke einzelner Urlauber. Sie können bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Reiseveranstaltern nicht als Beweismittel genutzt werden. "Wer im Urlaub unangenehme Überraschungen erlebt hat, kann aber mit den Autoren solcher Bewertungen per E-Mail Kontakt aufnehmen", empfiehlt Sabine Fischer von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. "Wenn das klappt, können sie bei Bedarf als Zeuge aussagen." Dies gelte aber nur dann, wenn die Betreffenden tatsächlich zum gleichen Zeitpunkt am gleichen Urlaubsort waren und somit auch die gleichen Mängel beobachtet haben.
Hotelbewertungen im Internet einfach auszudrucken und als Beleg für Mängel vorzulegen, reiche bei Streitigkeiten jedenfalls nicht aus, erläutert die Expertin. Ebenfalls nicht möglich sei es, eine Urlaubsreise zu stornieren, nur weil es in Internet-Portalen kritische Einträge zu einem Hotel oder einem Reiseziel gibt: "Das ist kein Grund für die Kündigung eines Reisevertrages", erklärt Fischer. (dpa) / (jk)