Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren beschlossen

Kläger und Beklagte haben künftig eine Chance auf finanzielle Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren. Der Bundestag hat den entsprechenden Rechtsschutz jetzt beschlossen.

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Von
  • Marzena Sicking

Die Reform, die vom Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet wurde, war überfällig. Vor allem deshalb, weil über dieses Thema schon etwa seit zehn Jahren diskutiert wird. Die vorherigen Anläufe der jeweiligen Länder oder Bundesjustizminister blieben jedoch ohne Erfolg.

Nun ist er also beschlossen, der Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren. Dieser bedeutet nicht unbedingt, dass es in Zukunft endlich etwas schneller geht. Betroffene haben nach dem neuen Gesetz aber immerhin den Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. "Jeder hat Anspruch auf Rechtsschutz in angemessener Zeit – dieser Satz kann jetzt mit Leben gefüllt werden", so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Erklärung.

Was sie allerdings nicht erklärt, ist, wie lange ein Prozess in Zukunft dauern darf und was genau "zu lange" bedeutet. Mehrere Monate? Mehrere Jahre? Es bleibt zu hoffen, dass dies noch konkretisiert wird, sonst haben die Richter bald schon Klagen auf dem Tisch, die sich genau mit dieser Frage beschäftigen.

Hintergrund der Reform sind Rügen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der schon seit vielen Jahren das Fehlen eines besonderen Rechtsschutzes bei unangemessen langen Verfahren in Deutschland beanstandet. Das erste Urteil dazu gab es bereits 2006, trotz zahlreicher weiterer Urteile wurde lange Zeit nicht nachgebessert. Nun hat der EGMR ein so genanntes Piloturteil gegen Deutschland erlassen und eine Frist zur Schließung der Rechtsschutzlücke bis Dezember 2011 gesetzt. Es musste also schnell gehen.

Das Ergebnis ist ein Zwei-Stufen-Plan: Betroffene müssen das ihrer Ansicht nach zu langsam arbeitende Gericht mit einer offiziellen Rüge auf diese Verzögerung hinweisen. Verzögert sich das Verfahren danach immer weiter, kann der Betroffene eine Entschädigungsklage erheben. Die Entschädigung soll für seelische und körperliche Belastungen, die durch das lange Verfahren entstanden sind, erfolgen. In der Regel sollen sie 1200 Euro pro Jahr erhalten, "soweit eine Wiedergutmachung auf andere Weise nicht ausreichend ist". Auch hier ist nicht ganz klar, was genau damit gemeint ist. Zusätzlich ist auch eine finanzielle Entschädigung für materielle Nachteile vorgesehen. Diese greift beispielsweise, wenn eine unangemessene Verfahrensdauer zur Insolvenz eines Unternehmens führt.

Ob der Richter die Verzögerung verschuldet hat, ist dabei unerheblich. Kommt es wegen der vielen Verfahren zu einem "Stau" ist also ebenfalls eine Klage auf Entschädigung möglich. Das neue Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. (Marzena Sicking) / (map)