Schweizer Elektrosmog-Studie ist nun online zugänglich

Eine Anfang Juni veröffentlichte Studie der Uni Zürich, die einen früheren Befund aus den Niederlanden, dass UMTS-Funk Brechreiz verursacht, nicht verifizieren konnte, gibt es als PDF-Datei im Internet.

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Von
  • Ekkehard Jänicke

Die am 6. Juni 2006 veröffentlichte Schweizer Nachfolgestudie zur niederländischen TNO-Studie, muss nicht mehr wie bisher umständlich per Abo bestellt werden. Die Studie eines Forschungskonsortiums unter der Leitung von Peter Achermann vom Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Universität Zürich steht nun zum Download als PDF-Datei (38 Seiten, 2170 KByte) auf der Website Environmental Health Perspectives (EHP) bereit. Bei EHP handelt es sich um eine öffentlich online zugängliche Medizinzeitschrift unter der Aufsicht des US-National Institute of Environmental Health Sciences.

Die Schweizer Studie hat keine Auswirkungen kurzfristiger UMTS-Mobilfunkstrahlung auf das Wohlbefinden von Menschen festgestellt Die Zürcher Ergebnisse seien hingegen ein wichtiger Hinweis darauf, dass die in der Eidgenossenschaft geltenden Grenzwerte die Bevölkerung nach heutigem Wissensstand ausreichend schützen, meint das Schweizer Bundesamt für Kommunikation BAKOM – mögliche Langzeitauswirkungen müssten aber weiterhin im Auge behalten werden.

In den meisten Studien zu kurzfristigen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung vor der Einführung der UMTS-Technologie konnten keine unmittelbaren Effekte auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden festgestellt werden. Umso mehr überraschte die im Herbst 2003 in Holland durchgeführte so genannte TNO-Studie. Sie hatte Beeinträchtigungen des Wohlbefindens bereits bei schwacher UMTS-Strahlung, wie sie von Mobilfunkantennen ausgeht, festgestellt und zwar bei nur kurzer Exposition von weniger als einer Stunde.

Um diesen unerwarteten Befund auf eine sicherere Basis zu stellen, unterstützten die Bundesbehörden in der Schweiz die Zürcher Studie zur Überprüfung der holländischen TNO-Studie. Die Befunde aus Holland konnten nicht bestätigt werden. Die Schweizer konnten keine Auswirkungen des 3G-Mobilfunks feststellen – weder auf das Wohlbefinden noch auf kognitive Funktionen.

Die Schweiz verfügt im Bereich der nicht-ionisierenden Strahlung (NIS; auch Elektrosmog genannt) über zwei Arten von Grenzwerten: Die so genannten Immissionsgrenzwerte stützen sich auf die wissenschaftlich gesicherten und akzeptierten schädlichen Auswirkungen. Es handelt sich beim heutigen Kenntnisstand ausschließlich um Akutwirkungen. Der Immissionsgrenzwert für UMTS-Strahlung beträgt 61 Volt pro Meter. Da hingegen über Langzeitwirkungen Ungewissheit besteht, hat der Bundesrat (die Schweizerische Bundesregierung) 1999 beim Erlass einer Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zusätzlich im Sinne der Vorsorge strengere Grenzwerte für diejenigen Orte festgelegt, an denen sich Menschen lange Zeit aufhalten.

Diese so genannten Anlagegrenzwerte stützen sich nicht auf konkrete wissenschaftliche Resultate oder Verdachte, sondern orientieren sich an den technischen Möglichkeiten, um die Langzeitbelastung niedrig zu halten. Für UMTS-Strahlung von Antennen beträgt der Anlagegrenzwert 6 Volt pro Meter. Er ist somit zehnmal strenger als der Immissionsgrenzwert. Vergleichbare Festlegungen gibt es in Deutschand nicht, wie eine kleine Anfrage vom Herbst 2004 im Deutschen Bundestag (Download als PDF-Datei) ergab. (Ekkehard Jänicke) / (ssu)