Österreich: Unterstützung parlamentarischer Petitionen und Bürgerinitiativen online möglich

Die Online-Unterstützung soll den österreichischen Abgeordneten zeigen, wie groß das Interesse des Souveräns an der jeweiligen Causa ist.

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Ab sofort können an den österreichischen Nationalrat gerichtete Bürgerinitiativen und Petitionen auch online unterstützt werden. Die Einbringung selbst ist weiterhin nur schriftlich per Hardcopy möglich. Bei Petitionen ist dafür die Unterschrift eines Abgeordneten erforderlich, bei Bürgerinitiativen die Unterschriften von 500 Österreichern. Dann wird das Anliegen im Petitionsausschuss des Nationalrats besprochen. Die weitere Bearbeitung steht dem Parlament frei, eine formelle Kenntnisnahme reicht rechtlich gesehen aus.

Die Online-Unterstützung soll den Abgeordneten zeigen, wie groß das Interesse des Souveräns an der jeweiligen Causa ist. Warum an den Bundesrat gerichtete Petitionen nicht online unterstützt werden können, wird nicht deutlich. Im Unterschied zum deutschen Bundestag können Petitionen und Bürgerinitiativen beim österreichischen Parlament nur von österreichischen Staatsbürgern (ab 16 Jahren) unterstützt werden. Es reicht jedoch die Übermittlung von Name, Postleitzahl, Wohnort und E-Mail-Adresse samt expliziter Angabe, dass man alt genug und österreichischer Staatsbürger ist. Die Beifügung entsprechender Nachweise ist nicht erforderlich. Nutzer können bei jeder einzelnen Online-Unterstützung selbst entscheiden, ob ihr Name samt Postleitzahl und Wohnort auf der Website des Parlaments aufscheint oder nicht.

Aktuell können 55 Petitionen und fünf Bürgerinitiativen elektronisch unterstützt werden. Sie sind auf der Website des Parlaments mit einem roten Daumen-Hoch-Symbol gekennzeichnet. Die meisten Auslandsösterreicher müssen derzeit bei der Postleitzahl schummeln, weil das Online-Formular nur die in Österreich üblichen vierstelligen Ziffern akzeptiert. (jk)