Facebook, das ULD und die Politik: den Richtigen aufs Korn genommen

Auf den ersten Blick wirkt das Vorgehen der Kieler Datenschützer wegen Facebook ungewöhnlich: Eine Landesbehörde geht öffentlich gegen ihre eigene Landesregierung vor. Doch dahinter steckt offenbar Berechnung, kommentiert Falk Lüke.

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Von
  • Falk Lüke

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) macht in der Debatte um Like-Buttons und Fanpages ernst: Die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein gehört zu den ersten Empfängern von Briefen der staatlichen Datenschützer. Nun muss sich die Landesregierung erklären: Das ULD will von ihr wissen, wie sie ihre Fanpage für das Land Schleswig-Holstein datenschutzrechtlich zulässig betreibt. Das ULD geht davon aus, dass dies gar nicht möglich ist.

Auf den ersten Blick wirkt es ungewöhnlich: Eine Landesbehörde geht öffentlich gegen ihre eigene Landesregierung vor. Doch dahinter steckt offenbar Berechnung. Zum einen betont das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz das U in seinem Namen. Zum anderen hatte die Kieler Staatskanzlei öffentlich schon fast um ein Kräftemessen gebettelt: Der Ministerpräsident sprach im September im Plenum zur Facebook-Thematik, ein wohl bislang in Deutschland einmaliger Akt. In dieser Rede betonte er, wie wichtig doch dieses Soziale Netzwerk auch für die politische Kommunikation sei. Tatsächlich haben weniger Menschen die Fanpage Schleswig-Holsteins "geliket" als die holsteinische Stadt Uetersen Einwohner hat: Gerade einmal 13.000 Fans hat das nördlichste Bundesland für sich gewinnen können. Ein unverzichtbares Mittel der politischen Kommunikation?

Der lautstark auftretende Kieler Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert nahm die Einladung an. Die Einmischung in die Tätigkeit der Datenschutzbehörden durch die Regierungen ist genau das Gegenteil der Anforderungen, die per europäischer Richtlinie an diese gestellt werden. Sie sollen unabhängig das Recht umsetzen, das die Politik selbst gemacht hat. Wenn ihr dieses nicht mehr gefällt, müsste sie es selbst ändern – alles andere ist Augenwischerei.

Doch mit seinen seltsamen Angriffen auf das ULD ist der schleswig-holsteinische Ministerpräsident nicht allein. Auch Wirtschaftsverbände und einzelne Internetnutzer haben sich lautstark gegen das Vorgehen des ULD ausgesprochen. Was sie dabei aber offenbar übersehen: Sie sind nicht machtlos. Die Datenschutzbehörden vertreten ihre eigene – naturgemäß stark den Gedanken des Schutzes verinnerlichende – Interpretation der Gesetze. Doch welches Unternehmen und welche öffentliche Stelle legt überhaupt gegen diese Interpretation Widerspruch ein und beschreitet den möglichen Rechtsweg?

An vielen Stellen wissen wir zwar, was in den Datenschutzgesetzen abstrakt formuliert ist. Doch Rechtsklarheit können am Ende nur Urteile oberer und oberster Gerichte schaffen. So lange Unternehmen, Behörden und andere sich jedoch darauf beschränken, wütend aufzustampfen und zu zetern, dass ihnen die Interpretation der Landesdatenschützer nicht gefällt, bleiben sie unglaubwürdig. Recht ist immer auch Interpretationssache, und am Ende entscheiden die Gerichte. Wer sich nicht vor diese traut, der lässt die ULD-Interpretation faktisch zum geltenden Recht werden. Die Rechtslage endlich einmal zu klären, das könnte man von einer Landesregierung ja durchaus erwarten. Oder besteht daran in Wahrheit gar kein Interesse? (jk)