Wenig Widerspruch gegen Microsofts Panorama-Dienst

Die Einführung von Google Street View war vor Jahresfrist auf heftige Ablehnung gestoßen. Weitaus weniger Menschen haben jetzt vorab ihren Widerspruch gegen die Darstellung des eigenen Hauses im Microsofts StreetSide eingelegt.

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Von
  • dpa

Der neue Panorama-Dienst von Microsoft stößt vorab auf deutlich weniger Widerspruch als im vergangenen Jahr der Online-Straßenatlas Google Street View. Eine Woche nach dem Ablauf der dafür gesetzten Frist teilte Microsoft am Freitag mit, dass es 80.818 Einsprüche gegen die Darstellung eines Hauses im Dienst Bing Maps StreetSide gegeben habe. Vor einem Jahr hatten nach einer hitzigen Diskussion mehr als 244.000 Haushalte beantragt, dass die Fotos ihrer Häuser aus Google Street View entfernt werden.

"Im Vergleich mit anderen Services ist die Akzeptanz für unseren Dienst groß", erklärte Microsoft-Managerin Dorothee Ritz in einer Mitteilung. Das liege auch an einer "gewachsenen Wertschätzung für Geo-Datendienste". Jetzt würden alle Anträge bearbeitet und in der Bilderdatenbank für Bing Maps StreetSide berücksichtigt. Auch nach Einführung des Dienstes habe jeder Anwender die Möglichkeit zum Widerspruch. Offenbar werde der Nutzwert von Kartendiensten aber von den Verbrauchern geschätzt. "StreetSide kann nicht nur wertvolle touristische Erlebnisse vermitteln, sondern auch Grundlage für die lebensrettende Einsatzplanung von Feuerwehr-, Notarzt- oder THW-Fahrzeugen sein", betonte die Managerin.

Die Kamerafahrten für StreetSide haben im Mai dieses Jahres begonnen und sollen sich voraussichtlich über 18 Monate erstrecken. In diesem Monat sind die Kamerawagen unter anderem in Berlin, Düsseldorf und Würzburg unterwegs. Mit der Möglichkeit des Vorab-Widerspruchs reagierte Microsoft im Streit um Panorama-Kartendienste im Internet auf Forderungen von Datenschützern. Damit solle der gesellschaftlichen Diskussion um die Geodatendienste Rechnung getragen werden, erklärte Microsoft im Juni. In einem von Internet-Anbietern und der Bundesregierung vereinbarten Geodatenkodex war eine Vorabwiderspruchsmöglichkeit nicht vorgesehen. (vbr)